Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden

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Basisdaten
Name Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden
(Pontificium Consilium de Iustitia et Pace)
Sitz Piazza San Callisto, 16
00153 Roma

Der Päpstliche Rat für Gerechtigkeit und Frieden (lat.: Pontificium Consilium de Iustitia et Pace) wurde auf Anregung des Zweiten Vaticanums am 6. Januar 1967 durch das Motu Proprio Catholicam Christi Ecclesiam Pauls VI. als Päpstliche Kommission Iustitia et Pax errichtet.

Mit dem Motu Proprio Iustitiam et Pacem vom 10. Dezember 1976 wurde die Kommission zum festen Dikasterium innerhalb der Kurie.

Unter Johannes Paul II. wurde die Kommission Iustitia et Pax durch die Apostolische Konstitution Pastor Bonus vom 28. Juni 1988 zum Päpstlichen Rat erhoben. Dieselbe Konstitution definierte die Aufgabe des Rates als „Im Licht der Gerechtigkeit und den sozialen Lehren der Kirche Gerechtigkeit und Frieden in der Welt zu fördern“.

Papst Franziskus verfügte am 17. August 2016 mit dem Motu Proprio Humanam progressionem die Auflösung des Rates zum 1. Januar 2017. Die bisherigen Zuständigkeiten des Rates wurden von diesem Zeitpunkt an vom neuerrichteten Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen übernommen, dessen Leitung der Papst dem bisherigen Präsidenten Peter Kardinal Turkson übertrug.[1]

Mitglieder (Stand bei Auflösung des Rates)

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Mit dem „Kompendium der Soziallehre der Kirche“ veröffentlichte der Rat 2006 eine Dokumentation der Christlichen Soziallehre und präsentierte deren Aktualität.[2]

Einzelnachweise

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  1. Apostolisches Schreiben in Form eines Motu Proprio Seiner Heiligkeit Papst Franziskus mit dem das Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen eingerichtet wird. In: Tägliches Bulletin. Presseamt des Heiligen Stuhls, 31. August 2016, abgerufen am 31. August 2016.
  2. Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Verlag Herder, Freiburg im Breisgau, 2006, ISBN 3-451-29078-2