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Letzter Kommentar: vor 7 Minuten von El Cazangero in Abschnitt Maschinenverschleiß auf atomarer Ebene
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Maschinenverschleiß auf atomarer Ebene

[Quelltext bearbeiten]

Ich frage mich, ob bei z.b. der Umdrehung einer Nockenwelle oder einer Umdrehung eines Radlagers eines PKW Atome "abgeschliffen" oder abgetragen werden oder ob der Verschleiß derart gering ist, dass das nicht bei jeder Umdrehung passiert. Kann man das einfach näherungsweise berechnen? --176.199.210.203 22:08, 6. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Es gibt von den Lagerherstellern Auslegungswerte für die Haltbarkeit, gerechnet in Umläufen unter den gegebenen Betriebsbedingungen (und in Maschinenbaulehrbüchern steht dazu natürlich auch was). Das sind nun keine in Stein gemeißelten Werte in der Art "eine Million Umdrehungen hält es aus, bei der einemillionundersten ist es garantiert kaputt", sondern es sind natürlich nur größenordnungmäßige Orientierungswerte. Aber es ist bekannt, wie verschlissene Lager aussehen, man kann angeben, was für Strukturfehler dabei auftreten, und das ist dann irgendwas im Bereich zwischen Mikrometer und Millimeter, je nachdem, mit was für einer Konstruktion man es zu tun hat. Und daraus lassen sich "Verschleißvolumina" abschätzen, die sich dann auf "Verschleiß pro Umdrehung" herunterbrechen lassen. Und wenn der Verschleiß auch zeitlich ungleichmäßig verläuft und im Neuzustand nach kurzer Einlaufzeit - in der vergleichsweise viel Material abgetragen wird - zunächst einmal nur wenig passiert: Ja, da die Atome so winzig und deswegen so zahlreich sind, werden bei jeder Umdrehung davon sogar "ganz viele" umpositioniert und durch die Gegend geschoben. --77.8.11.197 01:32, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie kommst du zu der Einschätzung, dass pro Umdrehung "ganz viele" Atome "umpositioniert" und durch die Gegend "geschoben" werden? Ist das eine gefühlte Antwort oder irgendwie überschlagen? Ein Feinmechaniker sagte mir mal, dass ein hydodynamisches Gleitlager so reibungsarm sei, dass unter idealen Bedingungen kein Molekül seinen Platz verlassen würde. Seine Begründung war allerdings ähnlich begründet wie deine, die das Gegenteil behauptet. --176.199.210.203 03:15, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Weiß nicht, ob es Teil einer Antwort sein kann, aber ...
Bei Schiffsschrauben tritt das Phänomen der Kavitation auf, bei dem - so ich mich recht erinnere - Van Der Waals Kräfte auftreten bzw Ursache sind. 176.7.157.30 03:06, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn die Metallteile auf einem guten Ölfilm laufen und sich nicht berühren, werden keine Atome abgeschliffen. In Lagern können lokal sehr hohe Drücke auftreten (besonders bei Verschmutzungen, die das Öl am fliessen behindern), die die Öl-Moleküle beschädigen können. Dann ist der Ölfilm nicht mehr optimal und es kann zum Verschleiss der Metallteile kommen. --Hareinhardt (Diskussion) 09:19, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Verschleiß ist generell ein Hochkomplexes Thema. Das beginnt bei den beteiligten Materialien, bei den Schmierstoffen, Temperaturen und geht weiter über Relativgeschwindigkeiten, die Lasten und schließlich auch über Oberflächenqualitäten Positionsgenauigkeiten etc. Ohne genaue Kenntnis dieser ganzen Umstände wird keiner eine Abschätzung abgeben.--Oberkaffeetante (Diskussion) 11:04, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) +1 zu Hareinhardt. Der Verschleiss wie du ihn Beschreibst tritt vor allem beim Start auf, also zu dem Zeitpunkt wenn der Schmierfilm noch nicht aufgebaut ist. Und auch dann, wenn das Gleitlager falsch belastet wird. So können Vibrationen und Schläge dazu führen, dass der Ölfilm reisst. Und klar wenn das Öl verschmutzt und schlecht wird, ist das der Lebensdauer des Lagers auch nicht zuträglich. Unter Idealbedingungen hält ein Gleitlager ewig. Nur ist das reine Theorie, in der Praxis hast du es immer wieder mit irgendwelchen Spielverderber zu tun, und sei es jetzt die (Lager-)Temperatur. Wenn es eben anfängt, und es Abrieb gibt. Und dieser Abrieb im Öl landet und nicht heraus gefiltert wird, dann ist das ein selbstverstärkender Effekt. Das zu berechnen ist nicht wirklich praktikabel. Denn es gibt 1. viele Variablen, die 2. oft nicht mal richtig bekannt sind. --Bobo11 (Diskussion) 11:06, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Laß so einen Kfz-Motor mal eine Lebensdauer von einer Milliarde Umdrehungen absolvieren. (Bei 2000 /min wären das 8333 Betriebsstunden, bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Fahrleistung von gut 400 Mm.) Der hat ölgeschmierte Gleitlager, und die sind dann mehr oder weniger verschlissen. Wann verschleißen die? Weiß man nicht so genau: Wahrscheinlich überwiegend nach einem Kaltstart, aber auch bei längerer Nennlast oder untertourigem "Quälen". Und jetzt nehmen wir mal als Beispiel an, an einem Lager wäre ein Kubikmillimeter Werkstoff abgerieben. Der Stahl möge eine Dichte von 7500 kg/m^3 haben, dann sind das 7,5 mg. So ein Metallatom wiegt vielleicht 10^-25 kg. Dann sind das also ungefähr 10^20 Atome. Bei 10^9 Umdrehungen werden pro Umdrehung also durchschnittlich 10^11 Atome umgelagert. Selbst wenn man in den Annahmen ein paar Größenordnungen streicht und annimmt, daß sich der Verschleiß hauptsächlich auf bestimmte Betriebsphasen konzentriert und es zwischendurch auch mal "sehr viel glatter" läuft - es bleiben immer noch "ganz viele" Atome pro Umdrehung. So als Vermutung: Man nehme eine blitzblanke Stahl- oder Glasfläche, lasse dort ein winziges Öltröpfchen drauftropfen, puste das mit Druckluft wieder weg oder wasche es mit einem Lösemittel vorsichtig ab und puste die Stelle dann wieder trocken - ich bin mir ziemlich sicher, daß man bei einem Vergleich von AFM-Aufnahmen vorher/hinterher deutliche Veränderungen der Oberfläche, sprich umgelagerte Atome, erkennen könnte. --77.8.148.80 02:01, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ölfilm war schon ein guter Ansatz. Ideal geschmierte Wellen ect. verlieren im Idealfall bei Normalbetrieb kein Material. Was aber passieren kann ist, dass bei Druckstößen oder Falschbelastung es erst zu permanenten Verformungen kommen kann, die dann ggf. auch zu Materialverlust führen. Im praktischen Betrieb kann es aber durch Mikroteilchen im Öl oder nicht idealer Schmierung durchaus zu einem Materialverlust kommen. --Elrond (Diskussion) 11:07, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Woher willst Du denn wissen, daß sie kein Material verlieren? Das ist nicht nur das Gegenteil von plausibel, es gibt dafür auch keinerlei Belege. Im Gegenteil: Alle real existierenden Lager zeigen nach längerer Betriebszeit zumindest sichtbaren Verschleiß. Dagegen eine nirgends anzutreffende Idealität zu setzen, in der das nicht auftritt, ist sehr wirklichkeitsfern. (Übrigens ging es im TO auch um "Radlager", was Rollenlager sind. Die haben andere Verschleißmechanismen als Gleitlager, aber Verschleiß, den haben sie.) --77.6.147.100 19:46, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Weil es noch niemand genannt hat: Die Ingenieurwissenschaft zum Thema Verschleiß heißt Tribologie. --Rôtkæppchen₆₈ 11:15, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
wie hast du das gefunden das war ganz ganz hinten im total verstellten und verkeilten dachboden im untersten eck 176.7.148.130 02:09, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist präwikipedianische Allgemeinbildung oder vielleicht auch meine maschinenbauerische Familiengeschichte. --Rôtkæppchen₆₈ 02:15, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
muß man nicht auch unterscheiden zwischen "atomarer Ebene" und ganz normalem mechanischen "Abrieb". 176.7.147.195 17:01, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Warum sollte man? Verschleiß resultiert letztlich im Abtrennen von Partikeln, und die Trennstelle hat zwei Seiten, auf denen die Atome jeweils ihre atomaren Bindungen zu denen auf der anderen Seite verloren haben. (Das ist mit irreversiblen Veränderungen verbunden: Man kann die Scherben eines zerbrochenen Glasgegenstands nicht einfach wieder zusammendrücken, obwohl die Bruchstellen "haargenau passen": Die aufgebrochenen atomaren Bindungen haben sich umgelagert, die springen nicht einfach wieder zurück.) Zertrennung, auch bei spanabhebender Bearbeitung, bedeutet letztlich immer die Auflösung von Atombindungen. Und es ist letztlich egal, ob sich dabei makroskopische Partikel oder nur wenige Atomlagen oder Einzelatome ablösen. Und auch bei "ganz wenig Verschleiß": Es sind immer sehr viele Atome involviert. (Und Verschleiß gibt es auch, wenn überhaupt keine Beanspruchung auftritt und man "gar nichts macht": Von einer sauberen Metalloberfläche im Vakuum dampfen ständig einzelne Atome ab - unwägbar wenig, aber es passiert.) --77.6.180.36 22:13, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Die relevanten Fachbegriffe heißen Reibung (friction), Abnutzung (wear), Abrasion und Erosion. Siehe dazu en:Coefficient of friction (enwiki-Links sind kaputt). Mehr darüber steht in den Artikeln "Lubricants and Lubrication" sowie "Abrasion and Erosion" in der Ullmann’s Encyclopedia of Industrial Chemistry. --El Cazangero (Diskussion) 00:44, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Vermögen vermachen als ungültige Formulierung?

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Ich habe gerade einen Beitrag eines sogenannten Handelsblattes gesehen, wo behauptet wird, eine Formulierung wie "Ich vermache XY mein gesamtes Vermögen" sei falsch und es müsse "XY erbt mein ganzes Vermögen" heißen, weil nur ein Erbe in die volle Rechtsnachfolge trete. Stimmt das oder ist diese Behauptung Unsinn? --109.42.178.25 18:15, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Der zweite Satzteil ist richtig, aber der logische Zusammenhang nach meinem Verständnis nicht. Vermächtnis: in Deutschland gemäß § 1939 BGB ein Vermögensvorteil (auch das gesamte Vermögen) für eine Person, die kein Erbe, also Rechtsnachfolger, ist. Nach meinem Verständnis bedeutet, das gesamte Vermögen zu vermachen, genau das Behauptete, nämlich lediglich das Vermögen, aber keine Rechtsnachfolgerschaft zu übertragen. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:26, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und der Vermächtnisnehmer muss natürlich auch den gesetzlichen Erben ihren Pflichtteil auszahlen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:38, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist so nicht richtig. Der Vermächtnisnehmer hat gegenüber dem oder den Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten, steht aber ansonsten in keinem rechtlichen Verhältnis zum Erbe oder den Pflichtteilsberechtigten. Für den Erben gilt: Ist der Wert des Vermächtnisses, mit dem er belastet ist, größer als der den Pflichtteilsberechtigten zustehende Pflichtteil, kann er insoweit das Vermächtnis anteilsmäßig kürzen. Ist der Erbe selbst Pflichtteilsberechtigter, kann er außerdem das Vermächtnis soweit kürzen, dass ihm zumindest sein eigener Pflichtteil verbleibt. Das ergibt sich aus § 2318 BGB. Sollte der Erbe das Vermächtnis vorschnell ausgezahlt haben, bleibt der Pflichtteilsanspruch an ihm hängen - Pech gehabt. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 19:14, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
„Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet, so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen, auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist.“ --Dasmöschteisch (Diskussion) 01:10, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Erstens sollte die Quelle dafür angegeben werden. Zweitens ist das nicht einschlägig, weil es dabei nicht um ein Vermächtnis, sondern um eine Erbeinsetzung geht; zum Vermächtnis steht das in Vermächtnis#Universalvermächtnis. --BlackEyedLion (Diskussion) 01:59, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wieso sollte das für die Frage des TO nicht einschlägig sein? Bzw. worum geht es denn in der Frage des TO? --Dasmöschteisch (Diskussion) 02:15, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es wäre hilfreich, den Paragraphen zu verlinken: § 2087 BGB. Da geht es im Prinzip nur um die Auslegung des Wortlauts eines Testaments. Soll eine bestimmte Person wortwörtlich das Vermögen erhalten, z. B. weil im Testament steht "meine Schwester soll mein Vermögen bekommen", oder ein Bruchteil wie "mein Neffe bekommt die Hälfte/ein Drittel meines Vermögens", ist davon auszugehen, dass der Erblasser die so begünstigte Person zum Erben einsetzen wollte, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn die Person im Testament nicht als Erbe bezeichnet wird. Wird umgekehrt nur ein bestimmter Vermögensgegenstand bezeichnet, z. B. "mein bester Freund soll mein Auto bekommen", ist davon ausgehen, dass der Freund Begünstigter eines Vermächtnisses und gerade nicht gesetzlicher Erbe werden soll. Aber, wie so oft: es hängt vom Einzelfall und vom Gesamtkontext innerhalb des Testamentes ab, sodass man daraus keine allgemeingültige Regel formulieren kann. Wenn z. B. aus dem Testament eindeutig hervorgeht, dass eine Person gesetzlicher Erbe werden soll, aber eine andere Person das gesamte Vermögen aus dem Erbe erhalten soll, so ist das im Prinzip ein rechtsgültiges Vermächtnis (abgesehen davon, dass keine Person mit Sinn und Verstand ein solches Erbe annehmen würde). --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 04:01, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Warum „nur“? Worum geht es denn beim TO? --Dasmöschteisch (Diskussion) 08:08, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das gilt für den Fall dass Opa schreibt "Miriam soll alles bekommen". Schreibt er aber: "Ich vermache Miriam 90% meines Vermögens" so ist das eben kein Erbe, sondern ein Vermächtnis. --2001:16B8:B88E:4900:5AFB:3F67:409B:DAAB 14:01, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Warum „eben“? Wo kommen die 90 % her und was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun? --Dasmöschteisch (Diskussion) 14:16, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und wer kriegt dann das Erbe? Und warum gibt es diese Unterscheidung, die gleichzeitig kaum jemandem bekannt sein dürfte? (Ich vermute, im Allgemeinen halten die meisten Leute "vermachen" für ein gehobenes/archaischeres/formelleres Synonym zu vererben, weshalb sie es dann auch in Ihrem hochoffiziellen Testament verwenden.) --89.0.121.24 14:52, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Erben tut der Erbe ganz automatisch, gesetzliche Erbfolge, und wenn der Erblasser das nicht will, muss er den gesetzlichen Erben auf den Pflichtteil setzen oder ihn bei Erbunwürdigkeit enterben. Vermächtnisnehmer wird man nicht automatisch uind auch nicht gegen den Willen des Erblassers, sondern der Erblasser muss den Vermächtnisnehmer aktiv begünstigen, ihm eben einen bestimmten Teil seines Nachlasses vermachen. Ausnahme ist hier m.W. nur der Voraus. --Rôtkæppchen₆₈ 15:18, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Deine Erläuterungen stehen im diamatrelen Widerspruch zu der Behauptung in der Eingangsfrage. Was stimmt nun? --2001:16B8:BA4B:BC00:BD9C:1DDC:57B0:6F53 17:34, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, der Eingangsfragensatz vermischt halt den gedachten Erben mit dem Wort "Vermächtnis", hier nur "vermache". Die Auslegung ist hier trotzdem einfach und eindeutig. Schwieriger wird es, wenn auf mehrere Personen verteilt wird und dann die Begriffe vermischt werden. Da kann es dann vorkommen, dass der Text anders ausgelegt wird, als der Vererber gemeint hat, auch wenn man versucht, seinen Willen zu ergründen. --Hachinger62 (Diskussion) 16:11, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

was ist ein Gleichstrom-Grilliergerät und Darf der Arbeitgeber eine Kaffeemaschine verbieten

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Heißgetränke sind ausschließlich über die am Werksgelände aufgestellten Verkaufsautomaten oder in der Kantine zu beziehen. Die Aufstellung von privaten Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Kochvorrichtungen, Öfen, Gleichstrom-Grilliergeräten, Heizdecken oder ähnlichen Wärmegeräten ist untersagt. Die Mitnahme von externen zubereiteten oder erworbenen Speisen oder Getränken ist nur zentral beauftragen Catering-Anbietern gestattet.

--213.142.97.175 17:20, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ja, darf er, wahrscheinlich aus feuerschutztechnischen Gründen, oder weil seine Versichung den Schutz sonst ausschließt. Mein Arbeitgeber hat solche mitgebrachten Geräte auch untersagt. Dafür hat er Automaten zur Verfügung gestellt, die extern gewartet wurden. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 17:30, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dein AG macht das übrigens nicht, um dich zu ärgern. Es ist einfach so, dass von privat mitgebrachten (und daher ungeprüften) Elektrogeräten eine potenzielle Gefahr ausgeht, da niemand weiß, in welchem Zustand die sind und wann die letzte Sicherheitsprüfung erfolgte, wenn überhaupt. Dein Arbeitgeber ist aber für deine Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, möchte er keine unbekannten Gefahrenquellen zulassen. Wenn du private Geräte aufstellen willst, kann er zumindest verlangen, dass du auf eigene Kosten eine Sicherheitsprüfung vornehmen lässt. Er kann Auflagen erteilen, z.B. den genauen Aufstellort oder eine Stahlplatte unter einem Wärmegerät auf dem Holzregal. Und denk dran, dass du mit einem defekten Elektrogerät nicht nur dich selbst gefährdest, sondern auch andere. Gilt auch für Radios, Weihnachtsbeleuchtung etcetera … nur wird das meist nicht so genau genommen. (Unfälle sind damit schon reichlich passiert.) --Kreuzschnabel 17:54, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht ohne Grund wird bei bestimmten Haushaltsgeräten (bei uns zuletzt bei einer elektrischen Orangenpresse) darauf hingewiesen, dass sie ausschließlich im Privathaushalt benutzt werden dürfen. Im Dauergebrauch würde sie wahrscheinlich schnell schlappmachen. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:11, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das macht z. B. auch der Brandenburgische Landtag, die Politiker dürfen keine eigenen Maschinen in den Küchen aufstellen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:11, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe neben dem Artikel Gleichstrom das in der Schweiz gebräuchliche grillieren. Zum Stromdiebstahl: Das Betriebsgelände ist in der Regel Eigentum des Arbeitsgebers und der darf darüber (im Rahmen der Gesetze und der Vereinbarungen mit den vielleicht noch bestehenden Arbeitsnehmer*innenvertretungen) verfügen, wie er möchte und er muss das auch nicht begründen. Dazu gehört auch, dass er den unentgeltlichen Stromverbrauch für private Zwecke untersagt. Das fängt in Deutschland beim Laden des Smartphones an. [1] Obwohl es dabei um ein Vermögensdelikt bei einer geringwertige Sache geht sieht auch das Bundesarbeitsgericht hier Grenzen, vgl. das Urteil vom 11.12.2003, BAG – 2 AZR 36/03 - über Fristlose Kündigung – Diebstahl geringwertiger Sachen [2]. Im übrigen sieht § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zwar Ruhepausen vor [3], die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [4] regelt in § 4.2 aber nur das Einrichten von Pausenräumen ab einer bestimmten Zahl von Beschäftigten, nicht jedoch eine Ausstattung mit frei verfügbaren kostenlosen Steckdosen. Zu den versicherungstechnischen Fragen wurde oben bereits beigetragen. --88.72.111.207 18:20, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Stromdiebstahl: Arbeitgeber schneiden sich ins eigene Fleisch, wenn sie das Telefonaufladen untersagen. Als Arbeitnehmer wäre ich ab sofort auf dem Smartphone dienstlich nicht erreichbar. Es sei denn, der Arbeitgeber stellt mir eins. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:25, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die gehst fälschlicherweise davon aus, dass alle anderen Arbeitsplätze deinem Arbeitsplatz ähneln. --88.72.111.207 18:28, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wohl wahr. Zu Hause wäre ich auch noch per Festnetz erreichbar. Viele Leute haben keinen Festnetzanschluss mehr. Dann nähme ich den Arbeitgeberanruf mobil nicht entgegen, wenn ich aus zwingenden Gründen kommen müsste. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:34, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Selbst bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Nutzung eines Diensthandys kann im Vertrag geregelt sein, dass du für die Betriebsbereitschaft während der Arbeitszeit (oder Bereitschaftszeit) selbst verantwortlich bist und die Ladekosten im Ausgleich mit einer entsprechenden Erhöhung des Arbeitslohns zu deinen Lasten gehen. --88.72.111.207 18:37, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie jetzt? Ich lade ein Dienstmobilgerät zu Hause auf und nicht im Betrieb? --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:41, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Abgesehen davon: Eine solche Zusatzvereinbarung kann nicht einseitig sein. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:43, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich schrub von Vereinbarungen und in der Regel kannst du Zusatzvereinbarungen verhandeln (oder das versuchen :-) oder ablehnen und woanders eine Beschäftigung suchen. Faktisch sind in der Praxis jede Menge Zusatzvereinbarungen einseitig und bisweilen nichteinmal verschriftlicht. Es genügt nicht nur, seine Rechte zu kennen. Man muss sie auch einfordern und wahren können. Wenn dein Arbeitsgeber mit dir vereinbart, dass du für die Betriebsbereitschaft deines Dienstmobils verantwortlich bist (was bei technischer Funktionsunfähigkeit den Austausch gegen ein funktionierendes Gerät einschließt), dann lädtst du das Gerät auf, wo auch immer du willst - möglicherweise aber nur nicht im Betrieb. Du kannst deinem Arbeitsgeber nur Vorschriften auf der Basis von Gesetzen machen oder wenn du dich organisiert hast und deine Arbeitsnehmer*innenvertetung entsprechend verhandeln kann. Mit Gerechtigkeit oder Vernunft hat das alles nichts zu tun. Eine Betriebsleitung ist dem Eigentümer verantwortlich und dem Gesetz, aber nicht dir. Da macht sie höchstens vielleicht irgendwas freiwillig, um dich bei Laune zu halten. (Besonders, wenn du sehr produktiv bist und nur wenig ersetzbar.) Warum sollte sie dir was schenken? Im Gegenteil. Viele Arbeitnehmer*innen schenken ihren Betrieben etwas, weil sie sich nicht organisieren wollen. Es besteht also kein Grund zum Jammern. Oder? --88.72.111.207 19:29, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Der erste Teil der Frage interessiert mich. Ja, ich weiß, was Gleichstrom ist, und auf die Bedeutung von grillieren wäre ich als Nicht-Schweizer auch noch gekommen. Aber wo bekommt man Gleichstrom her? Aus der 12-Volt-Auto-/Camping-Steckdose? Ist das ein Ding? Und warum würde man sowas an den Arbeitsplatz bringen? 93.130.237.51 19:11, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
[5] --88.72.111.207 19:38, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser bescheuerte Link führt auf auf eine Google-Suche nach "12 volt grill". Sowas gibt es also anscheinend, warum auch immer. Vielleicht ist das sogar tatsächlich die Antwort auf die Frage, die mich auch interessiert hätte, was das denn sein soll, ein "Gleichstrom-Grilliergerät". Freilich ist es nicht die Antwort auf die Frage, woher man den Gleichstrom bekommt und warum man sowas an den Arbeitsplatz bringen würde. Und damit ist dann auch nicht klar, warum es verboten ist. (Wobei mir schon massenweise Gründe für ein Grillverbot am Arbeitsplatz einfallen würden, nicht nur solche der Elektrosicherheit.) --77.6.147.100 22:21, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bestimmt sind nicht nur gleichstrombetriebene Grilliergeräte verboten, sondern auch wechselstrom- oder drehstrombetriebene und solche mit Holzkohle- oder Gasbetrieb. --Rôtkæppchen₆₈ 22:58, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was ich jetzt neben der Frage nach den privaten elektrischen Geräten viel komischer finde: warum darf der Fragesteller sich kein Essen von außerhalb oder von zuhause mitnehmen (Zitat "Die Mitnahme von externen zubereiteten oder erworbenen Speisen oder Getränken ist nur zentral beauftragen Catering-Anbietern gestattet.")? Eine Option, die ich mir als Erklärung vorstellen kann, ist eine Tätigkeit in einem Lebensmittel verarbeitenden Betrieb, bei der mit dieser Vorschrift potentielle Allergenkontaminationen ausgeschlossen werden sollen. Plausibel oder nicht? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:35, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das hat auch etwas mit Hygiene zu tun. Der Arbeitgeber kann nicht jedem Arbeitnehmer einen Kühlschrank zur Verwahrung seines Vespers bereitstellen und außerhalb des Kühlschranks können die unter unbekannten hygienischen Bedingungen zubereiteten selbstmitgebrachten Lebensmittel verderben und Lebensmittelvergiftung beim Arbeitnehmer hervorrufen. Das möchte der Arbeitgeber natürlich vermeiden. --Rôtkæppchen₆₈ 23:52, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Verbot, jegliche Art von Lebensmitteln oder Getränken mitzubringen habe ich auch schon mal erlebt (IT-Firma, die aus der EDV-Abteilung einer Versicherung hervorging). Erlaubt waren nur die in einem vom Pförtner betreuten Laden gekauften Produkte, wobei es dort aber nur Softdrinks in 0.5l-Flaschen, Knabbergebäck und Süßwaren gab, die noch dazu recht teuer waren (2,50€ für eine Flasche Cola 2015). Das Unternehmen wurde damals von einem indischen Konzern übernommen, weswegen man glaubte, die an ausländischen Standorten üblichen Richtlinien auch hierzulande einführen zu müssen. Inoffiziell hieß es, die Firma bzw. das Management bekommt Provisionen vom Großhändler bzw. Automatenaufsteller, wenn sie nur deren Produkte zulässt. In der Praxis hielt sich kaum jemand daran. Auch das Leitungswasser wurde getrunken, obwohl das offiziell "aus hygienischen Gründen" verboten war. --188.23.206.194 01:05, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Kaffeemaschinenverbot: Aus Sicherheitsgründen vielleicht nachvollziehbar und berechtigt. Aber wer will mir bitte verbieten, Kaffee in einer Thermosflasche von zu Hause mitzubringen? Und das sollten nicht nur "die Tarifpartner" miteinander klären können, sondern im Zweifelsfall auch Arbeitsgerichte entscheiden. (Solche Drecksläden gehören einfach verboten, aber der Gesetzgeber kann sich auch nun nicht um jeden Scheiß im Detail kümmern.) --77.6.147.100 01:49, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nimm mal das Deutschland-Engagerment der US-amerikanischen Supermarktkette Walmart als Beispiel: Deutschländische Arbeitsgerichte haben dem US-Konzern so deulich gezeigt, wo der Hammer hängt, dass Walmart das Deutschland-Geschäft freiwillig aufgegben hat. --Rôtkæppchen₆₈ 02:26, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Udiags. --77.6.180.36 05:18, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Lebensmittel am Arbeitsplatz sind gesetzlich nicht geregelt und daher eine Angelegenheit der innerbetrieblichen Regelungen, wie Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder besonderen Weisungen des AG. Sie sind abhängig von Aspekten der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften. Es ist auch zu berücksichtigen, ob es um Produktions- und Fertigungsbereiche (und z.B. Unfallrisiko oder den Umgang mit Gefahrstoffen) oder Büro- und Verwaltungsbereiche (und Arbeitsmittelschutz, Geruchsbelästigung oder z.B. Kundenverkehr, vgl. LAG Hamm, 23.01.2007 --AZ 8 Sa 68/06-- [6]) oder nur um die Benutzung der Pausenräume geht. Der AG kann also z.B. in der Betriebsordnung Regelungen treffen und sollte nachvollziehbare Gründe anführen. Erlaubtes Essen am Arbeitsplatz begründet kein Gewohnheitsrecht, ein Essensverbot ist allerdings mitbestimmungspflichtig (vgl. LAG Berlin-Brandenburg (AZ 7 TaBVGa 520/16 [7]). Es hängt bei einem juritischen Streit daher sehr viel vom Einzelfall ab.
Grundsätzlich sollst du an einem Arbeitsplatz arbeiten und nicht essen. Das kannst und darfst du aber in den Arbeitspausen im Pausenraum (der den Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A4.2 [8] entsprechen muss) und der AG darf dir nicht verbieten, dafür eigene Nahrungsmittel mitzubringen. Wenn dafür keine Hygiene- oder Sicherheitsgründe bestehen könnte ein generelles Verbot oder die oben beschriebene Einschränkung, wenn der AN dem nicht vertraglich zugestimmt hat, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des AN bedeuten. Trinken am Arbeitsplatz ist m.E.allerdings aus Gründen des Gesundheitsschutzes erlaubt. Eine Einschränkung durch den AG dürfte nur auf alkoholhaltige Getränke wirksam sein, nicht aber, welches Kaltgetränk du wo gekauft hast. --88.72.111.207 04:05, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Verbot von Heizgeräten jeder Art, aber auch von Kühlmöbeln etc. lässt sich (auch) über den Brandschutz begründen. Stromverbrauch oder -diebstahl Mal ganz außen vor. Dass nur bestimmte Lieferanten liefern dürften, muss wohl besonders begründet werden, aber so ganz einfach dürfte das nicht sein. Ggf. über Hausrecht und Betreten des Geländes. --Elrond (Diskussion) 10:17, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was den Nahrungsmittelteil der Frage betrifft: Ihr redet alle von "Mitbringen", aber der Fragesteller hat von "Mitnahme" geredet. Ich gehe zwar davon aus, dass er ein paar Tippfehler gemacht hat, aber vermutlich nicht bei diesem Wort. --Xocolatl (Diskussion) 12:41, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es geht um die Mitnahme „von externen zubereiteten oder erworbenen Speisen oder Getränken”. Wenn diese extern (von was wohl?) zubereitet oder erworben werden, wohin würden sie dann mitgenommen werden wenn nicht (quasi intern) in den Betrieb? Die Alleinstellung eines „zentral beauftragen” Catering-Anbieters lässt eine Absprache zwischen Betrieb und Catering-Anbieter vermuten, möglicherweise verbunden mit einer Gewinnerzielungsabsicht der Betriebsleitung zum Nachteil der Beschäftigten. Selbst wenn der AG vermeiden will, dass viele verschiedene Catering-Anbieter die AN beliefern und das Betriebsgelände betreten kann die Übergabe und Bezahlung der gelieferten Ware ja auf den Eingang zum Betrieb beschränkt werden. Denn das generelle Verbot auf eigene „extern zubereitet oder erworben Speisen oder Getränken” beschneidet - imho rechtswidrig - die Freiheit der Beschäftigten, in der Pause im Pausenraum das zu essen, was sie wollen und dafür mitgebracht haben. Ich kann mir hier auch keine nachvollziehbaren Gründe für das Interesse des AG vorstellen. Selbst Hygienevorschriften für das Betriebsgelände können imho nicht einfach auch auf den Pausenraum übertragen werden, insbesondere, wenn die Option des Erwerbs von Nahrungsmitteln durch einen Catering-Anbieter besteht. Ich sehe hier (nach ergebnislosen Versuchen der obligatorisch voranzustellenden einvernehmlichen Klärung) die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens als gegeben an. --88.72.111.207 15:00, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Gruselig für mich als EoE-Erkrankter, irgendwas essen zu müssen oder gleich bei der Einstellung bekennen zu müssen, dass ich vieles nicht essen kann, ohne mir zu schaden. Oder nichts zu essen. --2003:E7:BF3C:BF52:F0F6:9505:FEC1:AE4F 15:08, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie bereits geschrieben ist hier gesetzlich zwar nichts unmittelbar geregelt, aber es gibt dennoch Gesetze, die wirken und wenn der AG kein berechtigtes nachvollziehbares Interesse darlegen kann darf er in die Pausengestaltung nur sehr begrenzt eingreifen. Er kann z.B. Elektrogeräte nicht zulassen oder das Erholungsinteresse anderer AN schützen (Beispiel Radiogeräte), aber er darf nicht das Essen vorschreiben und dabei müssen auch gesundheitliche Einschränkungen garnicht zur Sprache kommen, weil bereits vorher das Grundrecht deiner Persönlichkeitsrechte - imho rechtswidrig - eingeschränkt wird.
Eine chronische Krankheit muss bei der Einstellung ungefragt nur angegeben werden, wenn sie bereits zu Beginn an der Ausübung der Tätigkeit hindern würde, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt oder wenn die Erkrankung zu dauerhaft fehlender Eignung führen würde. Weitergehende Fragen nach Erkrankungen sind unzulässig. Man sollte aber während der Probezeit möglichst alle Gespräche über eigene Krankheiten vermeiden. --88.72.111.207 15:37, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das mit dem zentralen Caterer ist möglicherweise gar nicht dem Gewinnstreben eines Arbeitnehmers geschuldet, sondern der Möglichkeit, überhaupt einen Caterer zu finden, der das macht. So einfach ist das gar nicht, wenn dann auch noch viele ihr Essen mitbringen oder von der Imbiss-Bude draussen holen. Und: Es ist ja wohl auch nur verboten, die Speisen zum Arbeitsplatz zu bringen. Das hat schon was für sich, wenn nicht alle ihre fettigen Speisen am Schreibtisch auspacken. Dann muss man halt rausgehen und dort essen. Das kann ja wohl keiner verbieten in der Pause. Von daher ist das vielleicht doch alles in Ordnung.--Hachinger62 (Diskussion) 16:23, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, aus meiner Sicht ist es das nicht. Ein Gewinnstreben der Arbeitnehmer kann ich in dieser Konstellation ohnehin nicht erkennen. Wenn die Betriebsleitung einem Caterer das Monopol für die Lieferung auf das Betriebsgelände verschafft will sie vielleicht dafür auch etwas von dem Caterer haben. Dass sie nur einem einzigen Caterer Zugang gewährt ist rechtmäßig. Caterer haben generell nicht das Recht, das Betriebsgelände zu betreten und den Beschäftigten ihre Bestellungen zu bringen, wenn die Betriebsleitung das nicht will. Sie kann das also steuern. Nicht rechtmäßig ist m.E. wie bereits beschrieben, den Arbeitsnehmern Nahrungsmittel vorzuschreiben. Rechtmäßig ist es, wenn die Betriebsleitung das Essen am Arbeitsplatz untersagt. Unrechmäßig ist es jedoch, Arbeitnehmern zu untersagen, sich in ihrer Pause außerhalb des Betriebs Lebensmittel zu kaufen und diese im Pausenraum des Betriebs zu verzehren. Insofern ist irgendwas nicht in Ordnung, es sei denn, die Betriebsleitung hat einen triftigen nachvollziehbaren Grund, den wir nicht kennen. Selbstverständlich können Beschäftigte in der Pause auch außerhalb des Betriebsgeländes essen. Bei mindestens 10 Beschäftigten hat aber der Betrieb die Pflicht, einen Pausenraum einzurichten und die Pflicht, den Beschäftigten in diesem Raum das Essen von Nahrungsmitteln ihrer Wahl zu gestatten. Hier können nur Drogen wie Alkohol untersagt werden. --88.72.111.207 01:48, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bitte auch beachten: wenn man zum Zwecke der Essensversorgung in der Pause das Firmengelände verlässt, dann erlischt für diese Zeit der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft. --GeorgDerReisende (Diskussion) 15:59, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja. Nicht nur. Die R+V Versicherung behauptet unter anderem: „Auch der Weg in die Mittagspause untersteht in der Regel dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – außer wenn der Arbeitnehmer privat etwas erledigen möchte. Der Versicherungsschutz endet mit dem Betreten von Kantine, Restaurant oder Aufenthaltsraum. Die Pausenzeit selbst ist nicht mehr versichert. Bei einem Unfall kommt dann die eigene Krankenkasse für die Behandlung auf. Maßnahmen, die die Krankenkasse nicht abdeckt, trägt der Verletzte selbst. [...] An Ihrem Arbeitsplatz sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Allerdings nur dann, wenn die Tätigkeit, bei der ein Unfall passiert, im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Das ist versichert: Der Weg zur Kantine und zurück. Wege zum Essen, die aus dem Betrieb hinausführen, zum Beispiel in eine Fremdkantine, nach Hause oder in ein Restaurant. Der Weg zum Supermarkt, um für das Essen am Arbeitsplatz einzukaufen. Das ist nicht versichert: Der Aufenthalt in der Kantine, in Gaststätten, im Supermarkt. Verlassen des Betriebsgeländes für private Erledigungen, zum Beispiel für den Wocheneinkauf. Spaziergänge während der Pause.” [9] Möglicherweise spielt also auch der Versicherungsaspekt eine Rolle bei der Beschränkung von Elektrogeräten im Pausenraum.
Ergänzend: Auch für den Arbeitsweg gibt es Regeln. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) behauptet unter anderem: „Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. [...] Kinderbetreuung: Wer sein Kind zur Kindertagesstätte oder anderen Betreuungseinrichtungen bringen oder von dort abholen muss und dafür vom direkten Weg zur bzw. von der Arbeit abweichen muss, ist versichert. Umwege: Grundsätzlich ist der kürzeste Weg versichert. Der Versicherungsschutz bleibt aber bei Abweichungen bestehen, zum Beispiel aufgrund besonderer Verkehrssituationen (Stau, bessere Verkehrsverbindung, Witterungsverhältnisse). Verlassen des Weges: Unterbricht eine versicherte Person den Weg von oder zur Arbeit aus privaten Gründen, lebt der Versicherungsschutz mit dem Erreichen des direkten Weges wieder auf. Ausnahme: Die Unterbrechung hat länger als zwei Stunden gedauert. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes.” [10] --88.72.111.207 16:49, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das gilt grundsätzlich für Deutschland Deutschland. Der Fragesteller hingegegen ist aus Osterreich Österreich, wo ganz andere Regeln gelten, wobei es schon vorgekommen sein soll, dass österreichische Höchstgerichte Urteile deutschländischer Gerichte für Österreich angenommen haben. --Rôtkæppchen₆₈ 01:08, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe es selber erlebt, dass der Arbeitgeber Privatgeräte ohne Sicherheitsprüfung verboten hat, aber zugleich erlaubte bei der Sicherheitsprüfung ALLE Geräte zu überprüfen, egal wer der Besitzer ist. Der Elektriker kam dann in die Arbeitsräume, hat alles durchgemessen und einen Sticker angebracht. Für so ein dummes Ladegerät war das in 5 Minuten erledigt und alles war gut. Ich schätze mal der AG hat das pauschal bezahlt (oder es war jemand aus dem eigenen Haus) und solche Dinge machen dann keinen Unterschied in der Endrechnung. Egal was da im Kleingedruckten steht, irgendein Trottel bringt immer sein eigenes Ladegerät mit und steckt es hinter dem Schreibtisch ein. Das Verbot von Getränken kann ich gut nachvollziehen. Beispielsweise haben die Beschäftigten in einem Autohaus überall ihre Pappbecher mit Kaffeeresten stehen lassen und alle Appelle doch die eigenen Becher sauber zu entsorgen wurden nicht befolgt. Schließlich musste jeder seinen eigenen Becher mitbringen und durfte ihn nur noch im Pausenraum benutzen und der Automat spuckte keine Becher mehr aus. Für die Verkäufer war das ein Ding, weil sie für Kunden für einen Kaffe immer ihre eigenen Becher vorhalten mussten. Selber schuld kann ich da nur sagen. Genauso nervig waren diese Nespressokapseln, die regelmäßig in die Papierkörbe geworfen wurden und dann das Papierrecycling torpedierten. Idioten, die Kaffee über Computer und Tastaturen leeren etc. Viele von diesen Regelungen haben sich die Arbeitnehmer durch ihre eigne Dummheit selbst zuzuschreiben.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:13, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Apropos Gleichstromgeräte: Natürlich gibts die und man braucht sie in Fahrzeugen, Campinganhängern oder Berghütten, wenn man nur die Fahrzeugbatterie und Solarpanels hat.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:18, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Kaufkraftvergleiche über mehrere Jahrhunderte

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Im Artikel Neptunbrunnen (Nürnberg) wird der Erlös für den 1797 für 66.000 Gulden verkauften Brunnens anhand des Silbergehalts dieses Betrags in Münzen (≙ 2.750 Kölner Mark oder 640 kg Feinsilber) nach dem heutigen Silberwert auf umgerechnet etwa 400.000 Euro veranschlagt. Nun kommt mir das falsch vor, weil die Kaufkraft des Silbers bzw. der Silberpreis seitdem stark gefallen ist - wahrscheinlich hat der Erlös auf heutige Kaufkraft umgerechnet mehrere Millionen Euro betragen (mal abgesehen davon, daß solche Beträge auch damals nicht in bar mit Münzgeld, sondern über Banken mit Giralgeld bezahlt wurden). Aber wie gibt man so etwas "seriös" an bzw. berechnet es? Was grundsätzlich geht, ist ein Verhältnis über längere Zeiten anzugeben, beispielsweise die Entwicklung des Goldpreises in Dollar seit der Gründung der Vereinigten Staaten. Nur sagt das weder etwas über die Entwicklung des Goldwerts noch über die der Kaufkraft des Dollars aus, sondern nur über deren Verhältnis. Gibt es zu dem Thema vielleicht einen Artikel? (Der Wert bzw. Preis eines Wirtschaftsguts wird von zwei Faktoren beeinflußt: Erstens den Gestehungskosten - bei Metallen beispielsweise den Löhnen der Berg- und sonstigen Arbeiter, die mit der Produktion zu tun haben - und der Knappheit am Markt, ausgedrückt durch das Verhältnis zwischen verfügbarem Angebot und der Nachfrage. Der Handel führt dann zu statistisch erfaßbaren Preisverläufen. Aber was ist der "wahre Wert" eines Guts bzw. die Kaufkraft des Geldes? Wieviel waren die "dreißig Silberlinge" des Judas wert?) --77.6.147.100 20:25, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Einen Esel bis 10.000 Euro, also etwa wie ein gebrauchter Kleinwagen. --2001:8E0:3907:DF01:8923:62A:5C33:EC16 20:49, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie meinen? Bezieht sich das auf den Judaslohn? Es wäre angebracht, Beiträge hinreichend verständlich zu formulieren. --77.6.147.100 21:06, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie viel war der Judaslohn wert? Immerhin konnte man nach der Darstellung im Matthäusevangelium damit ein Immobiliengeschäft tätigen: "Als der Verräter Judas erfuhr, dass Jesus hingerichtet werden sollte, ... brachte [er] die dreißig Silberstücke zu den führenden Priestern und den Ratsältesten zurück. ... Die führenden Priester nahmen das Geld an sich ... Sie berieten sich und beschlossen, davon den Töpferacker zu kaufen und als Friedhof für Ausländer zu benutzen." (Matthäus Kapitel 28 Verse 3-7 (auszugsweise)). --Sokkok (Diskussion) 22:10, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zitieren wir doch einfach die Quelle, und zur Abwechslung auch mal korrekt: "Der Gegenwert liegt heute umgerechnet zwischen dem Wert eines Esels und 10.000 Euro." So soll das laut der dort angegebenen Referenz also sein. Was einschließlich des Bezugs aus dem Spar-Beitrag der IP 2001:8E0:3907:DF01:8923:62A:5C33:EC16 nun ganz und gar nicht hervorging. Und mag diese Kaufkraftumrechnung auch begründet und korrekt sein: Sie beantwortet die Frage nach Kaufkraftvergleichen über mehrere Jahrhunderte ganz und gar nicht. --77.6.147.100 22:32, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Da schau an, Du kannst ja doch googeln in anderen Artikeln schauen. Freut mich, wenn Du nun auch noch begreifst, dass Kaufkraftvergleiche mit Tauschmitteln nicht nur sinnvoll, sondern manchmal auch unumgänglich sind. Tyrische Schekel hatte nunmal nicht jeder. Für die 30 Silberlinge hätte man damals einen Esel kaufen können. --2001:8E0:3907:DF01:64B0:B529:A6FC:F8BA 12:06, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Kaufkraftvergleiche über mehrere Jahrhunderte sind nur sehr eingeschränkt möglich. Das hängt zum einen mit den extremen Schwankungen der Preise eines Vergleichs-"Warenkorbes", zum anderen mit sich noch viel extremer wandelnden Konsumgewohnheiten verschiedener Bevölkerungsgruppen zusammen, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse ebenfalls in langen Zeiträumen in extrem unterschiedlicher Relation zueinander bestanden. Selbst wenn ich den an sich ganz anschaulichen Arbeitszeitaufwand je Konsumartikel betrachte, muss mir auch für die heutige Zeit klar sein, dass die Stunde einer Aushilfskraft im Supermarkt schlechter bezahlt ist als die eines Brokers an der Börse. --2A02:8071:5810:1400:0:0:0:548A 22:52, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das liest sich wie "es ist total hoffnungslos". Das mag ich nicht so recht glauben: Zum einen gibt es Güter, die über Jahrtausende existieren: Bestimmte Lebensmittel (Fische, Getreide...), Tiere - das Beispiel "Esel" ist ja gar nicht so blöd. Zum anderen kann man ja wohl graduelle Änderungen des Warenkorbs nachvollziehen. Zum Beispiel Gruppe "Transportdienstleistungen": Der Personentransport kann "auf Schusters Rappen", mit Reittieren, Kutschen, Fahrrad, Eisenbahn, Kfz, Flugzeugen usw. erfolgen, was jeweils mit Preisänderungen pro Personenkilometer und geschwindigkeitsabhängig abläuft. Und Historiker sollten schon nachvollziehen können, ob die Preisänderung eines Tickets auf der allgemeinen Inflation oder darauf beruht, daß Fuhrunternehmen plötzlich mit geänderten Abgaben konfrontiert sind, z. B. hinzugekommene oder weggefallene Wegzölle, oder veränderte Futter- oder Treibstoffpreise. Und i. a. verliefen Preis- und damit Kaufkraftänderungen auch langsam, z. B. waren Lebensmittelpreise oft reguliert und jahrhundertelang konstant. Da traue ich den Ökonomiehistorikern schon einiges zu. Die Frage ist halt, was hinten herauskommt, d. h. in welchem Wikipediaartikel kann ich die Ergebnisse kompakt nachlesen. Idealerweise gibt es einen Rechner, der einem auf die Frage "Welcher heutigen Kaufkraft entspricht eine Summe von 66.000 Gulden im Jahr 1797 in Nürnberg" mit (z. B.) "2,31 Mio. Euro" beantwortet. Oder mehrere Antworten unter Hinweis auf methodische Unterschiede gibt. (Z. B. sind amerikanische und deutsche Lohnhöhen nicht ohne weiteres vergleichbar, weil man öffentliche Güter wie z. B. Bildungsangebote und Kranken-/Rentenversicherungen mitberücksichtigen muß: Ein US-Bürger braucht für den gleichen Lebensstandard einen höheren Lohn, weil er Kranken- und Rentenversicherung selbst bezahlen muß, und Studiengebühren bzw. Schulgeld auch. Somit haben schon 1000 Euro, zum Wechselkurs in Dollar umgetauscht, in den USA nicht die gleiche Kaufkraft wie in Deutschland. Aber das sollte handhabbar sein.) --77.6.147.100 01:38, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt den Big-Mac-Index und retrospektiv lässt sich ein belastbarer Vergleich dadurch anstellen, wie lang ein durchschnittlicher Industriearbeiter oder Handwerksgeselle arbeiten muss, um eine Tagesportion Brot zu erwirtschaften. --Rôtkæppchen₆₈ 02:33, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es sollte also Wege geben. Und wo ist der Weg zum einschlägigen Wikipedia-Artikel? (Big Mac und Brot sind auch nicht unproblematisch. Brot kostet je nach Sorte im Bereich zwischen 2 und 5 Euro pro Kilogramm, als Tagesration nehme ich mal "ein Pfund" an. Selbst zum Mindestlohn braucht man dafür nicht allzulange zu arbeiten, aber ich vermute, daß es auch diesbezüglich seit dem Anfang des 19. Jh. eine massive Deflation gegeben hat. Als Kostenfaktoren im Bäckereigewerbe würde ich mal die Rohstoffpreise (Getreide) und die Energiekosten sehen. Früher ging der Ochse mit dem Pflug über den Acker, mit der Mechanisierung der Landwirtschaft hat aber der Flächenertrag und die Produktivität stark zugenommen -> die Getreidepreise sind erheblich gesunken. Früher brauchte der Bäcker für den Ofen Brennholz, heute kommt die Energie aus der Strom- (oder Gas-)leitung. Technischer Fortschritt: Die inflationsbereinigten Brotpreise sind stark gefallen. Also auch kein guter Vergleichsmaßstab für die Kaufkraft.) --77.6.180.36 08:39, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Kaufkraftvergleiche sollen eine Größenordnung liefern (1, 10, 100, 1000, ... Euro). Wer mehr damit anstellen will, missbraucht sie. Ansonsten gibt es dazu Veröffentlichungen genug, so dass wir uns keine eigenen Maßstäbe ausdenken müssen. Gängister Maßstab wäre wohl ein Vergleich mit dem Lohn eines qualifizierten Arbeiters.--Meloe (Diskussion) 09:14, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bei dem Brunnen aus dem TO gehen der aktuelle Silberpreis und meine Kaufkraftschätzung aber stark, ca. eine Größenordnung, auseinander. Der Grund für die Diskrepanz ist die zwischenzeitliche Silberpreisdeflation. Und zum Lohn: Handwerkliche Produkte haben einen vergleichbaren Wert, wenn die gleiche Arbeitsleistung darin vergegenständlicht wurde. (Ein antiker Bildhauer brauchte für eine Statue einen vergleichbaren Zeitaufwand wie ein heutiger.) Industriell hergestellte Konsumgüter sind aber erheblich billiger geworden, weil die Produktivität zugenommen hat: Ein maschinell hergestelltes Kleidungsstück kostet notwendigerweise viel, mehrere Größenordnungen, weniger als ein ähnliches, früher notwendigerweise aus handgewebten Stoffen handgenähtes. Kann man nun den Kaufpreis eines Kleidungsstücks im Mittelalter kaufkraftmäßig mit dem für ein heutiges gleichsetzen? Ich denke, nicht: Was heute "von der Stange" 100 Euro kostet, kann man bei gleicher Gebrauchsqualität im Mittelalter getrost zu 1000 Euro oder mehr ansetzen. Der Tageslohn eines Arbeiters hatte im Mittelalter einfach weniger Kaufkraft als ein heutiger, weil die Konsumgüter, ausgedrückt in Arbeitsproduktivität, teurer waren. --77.6.180.36 11:04, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Eben. Das bedeutet, Gebrauchstextilien sind heute gegenüber den Zeiten handwerklicher Produktion, gemessen in Kaufkraft, billiger geworden. Damit existiert ein Maßstab, mit dem auch andere Produkte (etwa Edelmetalle oder Steinmetzarbeiten) vergleichbar gemacht werden können. Jeder Vergleich benötigt einen Maßstab, wenn ich keine Bezugsgröße definiere, kann ich nichts vergleichen. Jeder Maßstab hat Vorteile und Nachteile. Einen "natürlichen Maßstab", dessen Verwendung sich aufdrängen würde gibt es schlicht nicht.--Meloe (Diskussion) 11:22, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was spricht dagegen, sich soweit möglich an dem Preis für ein Brot zu orientieren? Brot wurde ja immer und fast überall gegessen und die Dimensionen eines Laibs unterscheiden sich nicht signifikant. --88.72.111.207 14:28, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe oben die Antwort um 08:39. Und bei Agrarprodukten wären außerdem noch z.B. die Effekte von Subventionierungen mit zu berücksichtigen; sowas gab es im Mittalalter ja auch nicht. --Proofreader (Diskussion) 16:00, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe auch Chianti unten: Bei einem Tagesbedarf von 43 Kreuzern 21 für Nahrungsmittel (und das in einem billigen Getreidejahr) - also knapp 50% für Lebensmittel. Vor ein paar Jahren, glaube ich, haben die Deutschen im Durchschnitt 11% für Nahrungsmittel ausgegeben (die Franzosen 19%). Für unterdurchschnittliche Verdiener ist der Anteil natürlich noch ein Stück höher. Kosten für Wohnung/Haus, Steuern, Transportmittel, Schönheit und Hygiene (man wechselt zumindest Teile seiner Wäsche täglich und braucht Waschmaschinen, Waschmittel etc., statt sein Wams mal vor Pfingsten im Fluss zu waschen - nur mal als ein Beispiel) sind für den Großteil der Bevölkerung heute deutlich wichtiger in der Gesamtschau, und die entsprechenden gesellschaftlichen Erwartungen an den Normalbürger haben sich in diesen Bereichen deutlich nach oben geschraubt. -- 79.91.113.116 09:44, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
"Bereits ab dem Jahr 1766 wurden regelmäßig Lebensmittelpreise in den Churbaierischen Intelligenzblättern von Franz von Kohlbrenner (1728 - 1783) veröffentlicht" [11]
Ein Beispiel aus dem Jahr 1808: eine Spitzenverdienerin in diesem Jahr war die international gefeierte Sopranistin Angelica Catalani mit 60.000 fl. in einer Saison, der Wiener Hoftheaterdirektor Franz Ignaz von Holbein bekam 1000 fl. pro Jahr. Nach Aufhebung der Klöster in Österreich erhielten Patres jährlich 300 fl. aus dem Religionsfonds, Ordensbrüder und -schwestern 150 bis 200 fl. Die Malerin Margarethe Geiger bekam 1807 in München ein Stipendium von 30 fl. pro Monat, was ihr Auskommen sicherte: der bayrische Hofrat Ignaz Joseph Edler von Obernberg berechnete 1808, einem Jahr mit niedrigen Getreidepreisen, den Tagesbedarf eines ledigen Bauarbeiters auf 43 Kreuzer (60 Kreuzer = 1 Gulden), davon 21 kr. für Nahrungsmittel. Der höchste Tageslohn im Sommer für Maurergesellen in München betrug 52 kr., der für Zimmermannsgesellen 56 kr.
66.000 Gulden im Jahr 1808 entspricht also etwa dem Existenzminimum von 250 Personen; nimmt man die heutige Pfändungsfreigrenze als Maßstab, wären das 4,2 Millionen Euro. --Chianti (Diskussion) 14:36, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Da habe ich mit meiner Schätzung ja ziemlich richtig geraten. Bleibt jetzt nur noch, die gesammelten Erkenntnisse in einen Artikel zu bringen. --77.6.180.36 21:56, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Materialien auf Latex-/Naturkautschuk-Vorhandensein testen

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Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, wie man ohne chemisches Labor ein elastisches Material mit nicht näher bekannter Zusammensetzung (bsp. Klebstoff, Verpackung, Maschinenbauteil...) auf das Vorhandensein von Latex oder Naturkautschuk testen kann? Idealerweise könnte man einen Test für die Untersuchung eines Abstrichs oder einer kleinen abgetrennten Probe kaufen, so ähnlich, wie es Tests für Aquarianer oder Kriminalisten zur Bestimmung (des Vorhandenseins) von pH-Wert, Nitrat, Schwermetalle, Blut, etc. gibt. Eine quantitative Aussage wird nicht benötigt, nur eine qualitative (Vorhandensein von Latex: ja oder nein). Hat jemand eine Idee? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 20:47, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Nimm ein bekannt latexallergisches Versuchstier, zur Not einen(m/w/d) Homo(m/w/d) sapiens und appliziere eine Probe der fraglichen Substanz subkutan (Pricktest). Zur Kontrolle applizierst Du auf gleiche Weise Histamin und ein Placebo (Salzwasser o.ä.). --2003:F7:DF01:F400:8821:2AA1:8BCE:AD6 02:15, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ein Provokationstest soll unbedingt vermieden und im Vorfeld Informationen zur Vermeidung von allergischen Reaktionen gewonnen werden. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 02:24, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Mittels Spektralanalyse ließen sich Materialien erkennen, womöglich auch Latex. Die Fehlerrate ist aber nicht Null und wird umso größer, je mehr Fremdstoffe und Farbstoffe beigemischt sind. Also ungeeignet. Vielleicht könnte man einen Hund darauf trainieren. --2.175.26.143 07:52, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn ein Handschuh bzw. ein Teil davon geopfert werden kann, sollte eine Brennprobe möglich sein. Durchführung und Auswertung siehe: https://www.tu-chemnitz.de/chemie/polymer/lehresommer/bilder/praktikum_versuch1.pdf --Elrond (Diskussion) 09:18, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Kannb man damit die allergenen Proteinspuren des Naturkautschuks nachweisen? --Rôtkæppchen₆₈ 19:01, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Du wirst keinen kommerziellen Kautschuklatexhanndschuh finden, der dieses Protein nicht an sich hat --> Kautschuk nachgewiesen, Allergen dabei. Alternative wäre Nitrilgummi, aber diese Handschuhe sind deutlich teurer. PVC wäre ggf, auch noch eine Möglichkeit, aber da gibt es Menschen, die auf diverse Additive dieses Kunststoffs negativ reagieren und bei einigen Verwendungszwecken können die auch stören. --Elrond (Diskussion) 21:06, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Eine weitere allergenfreie Möglichkeit wäre Polyisopren aus synthetischem Isopren. Das hat dann alle Eigenschaften von Naturkautschuk außer der Proteinbeiladung. Ich bin kein Allergologe, aber ich befürchte, dass es mehr als ein einziges Protein gibt, das Latexallergie auslöst (Kreuzallergie). Insofern ist ein Isopren- bzw Polyisoprennachweis für Menschen mit Allergie wenig zielführend, sondern eher ein Nachweis der Allergenfamilie, wie sie beispielsweise durch den vom Fragesteller abgelehnten Provokationstest (Epikutantest, Allergietest, Pricktest) erfolgen könnte. --Rôtkæppchen₆₈ 01:08, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bezeichnet man eine in Bonn geborene Person als Westfalen?

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Bezeichnet man eine in Bonn geborene Person als Westfalen? --Teppich-Stripper (Diskussion) 16:34, 9. Jun. 2024 (CEST) PS: Beispiel.Beantworten

Wenn die Person später von Bonn nach Westfalen umzieht, warum nicht? Ist dann halt bloß kein gebürtiger Westfale. --Proofreader (Diskussion) 16:47, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und wenn nach Cambridge? --Teppich-Stripper (Diskussion) 16:53, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Kommt wie immer auf die Definitionen an. Also Grundsätzlich ist Bonn nicht Westfalen in jeglicher Definition. Sollten die Eltern ursprünglich aus Westphalen kommen, werden sicher einige das Kind weiterhin als Westphalen bezeichnen. Wenn eine Person erst später nach Westphalen zieht, dann kommt es eben auf viele Dinge an: War es in der Kindheit, woher stammt die Familie etc. Wie immer mit zugezogenen bei soetwas, es geht a hauptsächlich um Kultur und Dialekt (und da wäre der Bönnsche schon extrem anders vom landesüblichen Westphalen). Kann also sein, dass man Anhaltspunkte findet, aber generell, recht unwahrscheinlich.--Maphry (Diskussion) 16:54, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Aber natürlich, Overbeck ist traditionell ein Westphälischer Nachname (heute hauptsächlich Kreis Borken), entsprechend kann es da durchaus Gründe geben warum er als Westphale benannt wird (eben potentiell Familie).--Maphry (Diskussion) 17:02, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Mit solchen Zuschreibungen sollte man sich immer zurückhalten. Wenn er sich selbst als Westfale betrachtet, dann ja, aber ansonsten lieber drauf verzichten. --Steigi1900 (Diskussion) 17:13, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist fraglich, ob J. J. Overbeck in Bonn geboren wurde. Hier heißt es nämlich, er sei 1821 in Kleve geboren worden (heutzutage Regierungsbezirk Düsseldorf, also Rheinland - ob das aber 1821 zu Westfalen gezählt wurde?), und habe in Münster (Westfalen) studiert, und später als Privatdozent in Bonn gelehrt. Vielleicht sollte man zuerst einen Blick in seine Dissertation von 1850 werfen, vielleicht findet man dort seinen Lebenslauf incl. Hinweis auf den korrekten Geburtsort und die Herkunft seiner Eltern. --Krabbenpulen (Diskussion) 17:15, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie gesagt, es geht um Julian Joseph Overbeck (en), der im Artikel Orthodoxer Westritus als "gebürtiger Westfale" bezeichnet wird, in der DNB wird sein Geburtsort mit Bonn angegeben. --Teppich-Stripper (Diskussion) 17:17, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dann sollte das in jenem Artikel lieber entfernt werden. Ist inhaltlich für den Artikel ohnehin ohne Bedeutung. --Steigi1900 (Diskussion) 17:22, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Vielleicht wurde irgendwie was mit 'Monasterium Guestfalorum' verwechselt?! --Teppich-Stripper (Diskussion) 17:24, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, das ist nicht auszuschließen - Münster war sein erster Studienort und der Ort seiner Priesterweihe. Wie gesagt, seine Dissertation könnte Aufschluss geben. Im 19. Jahrhundert war es ja durchaus üblich, am Ende einen Lebenslauf beizugeben. Aber ich gebe Steigi1900 recht, dass die Angabe „Westfale“ im Artikel zum orthodoxen Westritus problemlos entfallen kann. Die genaue Überprüfung wäre wichtig, wenn es um einen deutschen WP-Personen-Artikel ginge. --Krabbenpulen (Diskussion) 17:32, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Kirche im Osten gibt Kleve (Niederrhein) als Geburtsort an ... --Teppich-Stripper (Diskussion) 18:08, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bonn liegt im Rheinland. Wer etwas anderes behauptet, macht sich (zumindest in der deutschen Wiki) ziemlich lächerlich Es ist auch sachlich falsch es mit Westfalen in Zusammenhang zu bringen. --Elrond (Diskussion) 21:20, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
OK, die DNB liegt da wohl daneben. --Teppich-Stripper (Diskussion) 21:39, 9. Jun. 2024 (CEST) PS: Und Kleve ist niederrheinisch!Beantworten
Wo steht etwas in Deinem DNB-Link von Westfalen? --Elrond (Diskussion) 23:19, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Da steht nichts von Westfalen, aber fälschlicherweise etwas von Bonn. --Rôtkæppchen₆₈ 23:49, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hier stand bislang jedenfalls was von Westfalen. --Teppich-Stripper (Diskussion) 20:32, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Vokativ im Deutschen -Sprachgeschichtlich und im Sprachvergleich

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Die Deutsche Sprache kennt ja wie alle Germanischen Sprachen seit dem Mittelalter und die meisten westeuropäischen Sprachen keinen eigenständigen Vokativ mehr. (Das Gotische aber hat ihn und beweist, dass es ihn aller Wahrscheinlichkeit nach auch im Urgermanischen gegeben haben wird.) Er ist wie in anderen Sprachen mit dem Nominativ zusammengefallen. Allerdings unterscheiden sich Vokativphrasen im Neuhochdeutschen durch den Wegfall normaler Artikel von normalen, und auch Demonstrativpronomen/-artikel können, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt vorkommen. (Ich kann mir Demonstrativpronomen (oder bestimmte Artikel?) in einzelnen Nominalphrasen vorstellen, die ein anzusprechendes Individuum oder mehrere anzusprechende Individuen identifizieren, bevor die eigentliche Ansprache stattfindet. Ich bin mir aber unsicher, ob solche Ausrufe Vokativphrasen oder eher elliptische Kopulasätze (oder andere elliptisch eingeworfene Satzglieder) sind.) Der Possessivartikel "mein" (evtl. auch "unser") sowie Adjektive können ebenfalls allgemein bedeutungstragend vorkommen. Im Mittelhochdeutschen sollen wohl oft völlig normale Nominativphrasen, auch mit dem unbestimmten Artikel, in dieser Funktion vorgekommen sein. Ist die Situation im Neuhochdeutschen eher normal oder ungewöhnlich, und wie alt ist sie?

Beim Nachdenken über Vokativphrasen im Neuhochdeutschen sind mir dann noch viele andere Details und Varianten eingefallen. Beispielsweise, dass bei zusammengesetzten Vokativphrasen dann tendenziell doch bestimmte Artikel und Demonstrativpronomen auftauchen könnten, oder dass Ansprachen bei Sätzen mit Satzgliedern in der zweiten Person tendenziell unklar zwischen Vokativphrasen (im Nominativ/"Vokativ") und Ausklammerungen oder Appositionen (in Kasuskongruenz) schwanken, oder bei naher Nennung der Anzusprechenden/Angesprochenen in anderen Sätzen eine Anredephrase komplett entfällt. Gibt es dazu Übersichtsdarstellungen? Wurde es schon einmal beschrieben oder untersucht? Ist das Deutsche in der Hinsicht ungewöhnlich? Der Gedankengang hier ist/war mir gekommen, nachdem ich in lateinischen Deklinationstabellen mit dem Nominativ identische Vokative zu den Personalpronomen der ersten und zweiten Person sowie Vokativformen der Possessivartikel (im maskulinen Singular) nicht nur für "meus" (mein), sondern auch für "tuus" (dein) und "suus" (sein, ihr, reflexiv), gesehen hatte. --2A0A:A541:1A14:0:4957:9D62:EC81:9384 17:04, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das sind natürlich Fragen, die uns, gerade in diesen politisch schwierigen Zeiten, in denen unklar ist, weil ja verschiedene Konflikte toben, wie es in einigen Jahren in Europa aussieht, alle sehr beschäftigen. -- 85.1.72.46 17:55, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Google-Suche nach Forum für Linguisten und Sprachphilosophen ist nicht schwierig in die Wege zu leiten. Auf https://www.linguisten.de/ schreiben sie: Wenn Du nicht weißt wohin mit Deiner (linguistischen) Frage, stelle sie hier.. Wirkt das nicht sehr einladend? (Wie lange ist es eigentlich her, dass sich hier jemand daran versucht hat, auf eine dieser Anfragen inhaltlich zu antworten?) -- 79.91.113.116 10:37, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Kommunalwahl

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Bei der Kommunalwahl wurde wegen der Komplexität der Stimmzettel von zuständiger Seite aufgefordert, diese bereits zuhause auszufüllen. Dürfte ich hypothetisch den ausgefüllten und gefalteten Stimmzettel im Wahllokal aber außerhalb der Wahlkabine in den dafür vorgesehen Umschlag stecken oder verstieße ich damit gegen geltendes Recht? Gerne mit Begründung. --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 17:12, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Mir haben sie heute auch erzählt, ich dürfe die Zettel erst in der Wahlkabine in die Umschläge stecken, sonst sei die Wahl ungültig. Ich hab innerlich die Augen verdreht und nur gedacht, die Deutschen spinnen im höchsten Grad ... Briefwahlunterlagen wirfst Du in einen Briefkasten, zu dem Hinz und Kunz nen Schlüssel hat und der durchaus auch mal überfüllt ist, aber auf gar keinen Fall darfst Du den Wahlzettel schon drei Meter vor der Wahlkabine eintüten! Und die Deutschen sind dann auch noch so untertänig und befolgen alles, von denen man ihnen sagt, es sei verboten. Heinrich Heine, I feel you! --Schwäbin 17:24, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
abgesehen davon, dass ich Dir natürlich völlig zustimme, dass die Deutschen das dümmste Volk auf Erden sind (wer kommt schon auf die absurde Idee, sich an Regeln zu halten und das auch noch ohne Anwendung von Zwang), ist mir nicht ganz klar, warum ich den Wahlzettel vor der Kabine eintüten sollte (außer natürlich, um es den doofen Deutschen mal so richtig zu zeigen), denn die Wahl findet ja erst in der Kabine statt, wo ich den Zettel dann wieder rauspulen müsste (ok, ok, dabei gehe ich natürlich davon aus, dass die Wahl - wie von den bekloppten Deutschen erwartet - tatsächlich erst in der Kabine stattfindet und nicht aus Proteste gegen das unterdrückerische Normenregime der Deutschen bereits bei Aushändigung des Wahlzettels oder freihand unterwegs.) --2A02:8071:5810:1400:0:0:0:548A 17:46, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Man könnte denken, es spare (sich und allen anderen) Zeit, zumindest die bereits (zuhause legal) ausgefüllten Zettel während des Wartens auf eine freie Wahlkabine in die vorgesehenen Umschläge zu stecken. Hat weder mit Dummheit, noch Absurdität, noch Beklopptheit, noch Protest zu tun, oder? Jetzt vielleicht klar? --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 19:17, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe den Stimmzettel erst im Wahllokal erhalten (also nix zuhause). --tsor (Diskussion) 17:29, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bei uns wurden drei Stimmzettel (Gemeinderat, Kreistag, Regionalversammlung) schon zugeschickt, die konnte man zu Hause schon fertig ausfüllen. Im Wahllokal gab es dazu die passenden Umschläge plus den Stimmzettel für die Europawahl, den ich dann natürlich erst in der Wahlkabine ausfüllte. --Schwäbin 18:02, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und dann wurden in manchen Ortschaften in Baden-Württemberg zusätzlich noch die Ortschaftsräte gewählt. Weil es aber für Kommunal- und Europawahl unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt, musste der orangefarbene Stimmzettel für die Wahl der Regionalversammlung in einen orangefarbenen Umschlag gesteckt werden, obwohl man hier wie bei der Europawahl nur eine einzige Stimme hat und der Stimmzettel nur aus einem Blatt besteht. Der weiße Stimmzettel für die Europawahl musste lediglich gefaltet werden und in dieselbe Urne geworfen werden. Bei den Wahlen zu Ortschaftsrat (gelb), Gemeinderat (rosa) und Kreistag (grün) war Kumulieren und Panaschieren erlaubt, weswegen man seine Stimmen auf mehrere Stimmzettel verteilen konnte. Da ist es gut, einen Wahlumschlag benutzen zu müssen. --Rôtkæppchen₆₈ 19:42, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Notwendigkeit eines/mehrerer Umschläge wurde nicht bezweifelt! Die ursprüngliche Frage wurde unten von Schwäbin weitestgehend beantwortet (zumindest für mich, der zufällig aus BW stammt). --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 20:02, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Kommunlwahlrecht ist Landessache. Heute fanden in mehr als einem Bundesland Kommunalwahlen statt. --2001:16B8:BA56:5B00:8D1F:DC2E:45C2:1712 18:04, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Also, für BW wurde ich hier fündig: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-KomWOBW1983pG8 Paragraf 29 "Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der [...] 5. seinen Stimmzettel im Wahlraum außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet, gefaltet oder in den Stimmzettelumschlag gelegt hat".
Ausfüllen darfst du ihn zu Hause, aber du darfst die Zeit in der Warteschlange nicht dazu nutzen, die drei schon ausgefüllten Stimmzettel in einen der eben erhaltenen Umschläge zu stecken. --Schwäbin 18:34, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das nenne ich eine fundierte Antwort. Danke fürs Recherchieren. --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 19:18, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
@Schwäbin: Mir scheint die Regel schon sinnvoll. Im Wahlraum stehst du unter Beobachtung und jemand könnte, sicher wohlmeinend, kontrollieren, ob du den von ihm freundlicherweise vorausgefüllten Stimmzettel auch wirklich ohne Korrekturen eintütest. Eine geheime Wahl ist halt nur geheim, wenn sie immer und für alle geheim ist. Dass ein ähnliches Szenario auch bei Briefwahl denkbar ist, ist klar, aber da muss man notgedrungen zwischen Wahlrecht und Wahlgeheimnis abwägen. Grüße Dumbox (Diskussion) 22:00, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab nicht wirklich verstanden, warum ich einen von jemand anderem ausgefüllten Stimmzettel eintüten sollte? Mein Aussage oben zur Briefwahl sollte eigentlich nur darlegen, dass ich es lächerlich finde, dass ich meinen eigenen Stimmzettel im Wahllokal nicht beim Warten einpacken darf (geheim!einself), dass aber bei Briefwahlen riesige Scheunentore offen sind, was Manipulationsmöglichkeiten angeht.--Schwäbin 22:42, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Vorschrift ist ganz und gar nicht lächerlich! Sie soll Zustände wie in der DDR von vorneherein verhindern, wo zwar Wahlkabinen vorhanden waren, die Benutzung aber unter sozialer Kontrolle verpönt bzw. mit gesellschaftlichen Nachteilen verbunden war. --2003:F7:DF01:F400:5D9B:D315:79CF:88C9 23:17, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich durfte sogar wählen, obwohl ich gegen die Regel verstoßen habe! Ich hab nämlich den Stimmzettel zur Europawahl, den ich erst im Wahllokal erhielt, in der Warteschlange schon mal aufgefaltet (Leporello), um mir anzuschauen, wie viele Parteien draufstehen. Und dann habe ich ihn wieder zugefaltet! Zack! Ungültig. --Schwäbin 10:42, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bei der Briefwahl ist das ein bekanntes Problem: Briefwahl#Anfälligkeit für Manipulationen. Aber man muss es ja nicht auch noch zu einem Problem bei der "Vor-Ort-Wahl" werden lassen!? ...Sicherlich Post 06:50, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Inwiefern könnte das oben beschriebene Eintüten eines Stimmzettels außerhalb der Kabine im Vergleich zu demselben Vorgang in der Kabine (oder hinter einem Holzbrett) für eine Manipulation genutzt werden? --2A02:8071:52D0:3820:8034:360F:BB31:58AF 20:41, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bei meinen Briefwahlunterlagen stand ich könne die Umschläge auch am Wahltag im Wahllokal abgeben (oder einwerfen??). --2001:16B8:B8BA:A300:710:46FF:5796:6DFB 10:37, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Achtung, bitte nicht verwechseln. Die ursprüngliche Frage drehte sich NICHT um Briefwahlunterlagen. Ich hab nur mein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass man im Wahllokal derart pingelig ist, wenn doch bei der Briefwahl der Manipulation Tür und Tor geöffnet sind. War aber eigentlich nur eine Nebenbemerkung zum eigentlichen Thema. --Schwäbin 10:40, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist nicht möglich. Sondern man muss den Brief direkt beim Wahlamt in den Briefkasten werfen. Oder eben den Brief wieder auspacken und unter Vorlage des Wahlscheins (plus sicherheitshalber Personalausweis) wie üblich im Wahllokal wählen, ganz ohne Brief. --37.49.31.151 10:58, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In meinem Wahlkreis gab's weder für die Europa- noch die Bezirkswahl Umschläge. --2A01:C23:91CD:5900:83EF:41BB:48E4:3DC7 16:20, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das hängt natürlich vom Bundesland ab. Kommunalwahlrecht ist Ländersache. Die Europawahl wird in Deutschland durch ein Bundesgesetz Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Deswegen gab es in Baden-Württemberg für die Kommunalwahl Umschläge und für die Europawahl nicht und zudem wurden die Wahlumschläge zur Regionalversammlung und die gefalteten Stimmzettel für die Europawahl in dieselbe Urne geworfen. --Rôtkæppchen₆₈ 17:37, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wie lange gilt für mich auf Grund meiner psychischen Erkrankung wegen eines Traumas, die erhöhte Familienbeihilfe in Niederösterreich?

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Ich habe schon seit etlichen Jahren mit einer posttraumatischen Belastungsstörung zu kämpfen da ich schon mehrere male in meinem Leben gemobbt und misshandelt worden bin. Von daher bekomme ich schon seit 2019 die erhöhte Familienbeihilfe und vor wenigen Jahren wurde für mich die erhöhte Familienbeihilfe gekürzt. Nun wohne ich schon seit 2019 in einem betreuten Wohnheim für psychisch kranke Personen und nun haben wir 2024 und ich werde für die erhöhte Familienbeihilfe im September 2025 einen neuen Antrag stellen müssen. Kann es aber sein dass ich ab dem September 2025 keine erhöhte Familienbeihilfe mehr bekommen werde und ist die Wahrscheinlichkeit dafür wirklich sehr groß? Ich bekomme nämlich meine erhöhte Familienbeihilfe schon seit 2019. Darf ich somit auch bitte wissen wie viele Jahre man maximal die erhöhte Familienbeihilfe in Niederösterreich bekommen darf wenn man sowie ich, psychisch krank und schwer traumatisiert ist? Wäre die Wahrscheinlichkeit auch vorhanden, dass ich die erhöhte Familienbeihilfe auch mein ganzes Leben lang bekommen kann? Ich bitte um eure Hilfe, mir diese Fragen auf mein Anliegen genau und konstruktiv zu beantworten da ich mich jetzt auf Google bezüglich der erhöhten Familienbeihilfe auch nicht schlau machen konnte. Ich danke euch. --185.155.125.26 09:31, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Nimm doch die Beratung des Bundeskanzleramts in Anspruch: Familienservice. --Schwäbin 11:43, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hier steht noch was, keine Ahnung, ob Dir das weiterhilft, ich finde den ersten Absatz unter "Erhöhte Familienbeihilfe" etwas verwirrend.
https://www.finanz.at/steuern/familienbeihilfe/#erh%C3%B6hte_familienbeihilfe
Viele Grüße --2003:C6:1739:4585:2C50:8AB1:55BF:2C43 13:19, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wechsel vom Bundestag zum Europaparlament

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Vielleicht könnte mir jemand weiterhelfen, ich hab zwar mal gesucht, aber nichts Passendes gefunden:

Wenn sich ein aktuelles Mitglied des Deutschen Bundestags bei der Europawahl zur Wahl stellt und gewählt wird, wie läuft das dann mit seinem Bundestagsmandat? Rückt dann der nächste Listenplatz nach, der bei der Wahl damals nicht zum Zuge kam? Bleibt der Platz unbesetzt? Ich konnte es im Artikel nicht finden (hab's vielleicht auch nur übersehen). --Schwäbin 11:09, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Erst Mal die generelle Frage ob man beide Mandate behalten dürfte: Nein.[12] Zu deiner speziellen Frage: [13].--Maphry (Diskussion) 11:14, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es kommt darauf ein, ob es Regelungen zur Unvereinbarkeit gibt. (Ich weiß nicht, ob in diesem Falle welche existieren.) Dann würde der Betreffende in einem der Parlamente ausscheiden oder ausscheiden müssen und der nächste Kandidat würde nachrücken. Wenn es keine solchen Regeln gibt, könnte derjenige auch beide Mandate besetzen und behalten. --2A00:8A60:C000:1:C1C8:F775:310C:AB72 11:23, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die erste Frage steht bereits im Artikel, auch das Thema der Unvereinbarkeit. Danke für den zweiten Link, das sollte dann im Artikel noch ergänzt werden. --Schwäbin 11:27, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es wäre jetzt auch die Frage, für welches der beiden Mandate sich der Abgeordnete (oder die Abgeordnete) bei gesetzlicher Unvereinbarkeit entscheiden darf und muss. Freie Wahl? Führt die neue Wahl automatisch zum Verlust des älteren Mandates? --2A00:8A60:C000:1:C1C8:F775:310C:AB72 11:32, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn er sich bewirbt, ist das doch eine Willenserklärung? Bestimmt muss er vorher ein Formular in dreifacher Ausfertigung unterzeichnen, dass er sämtliches Kleingedruckte erhalten hat darüber, dass er dann aus dem DB ausscheidet. --Schwäbin 11:35, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Findet sich bereits in Bundestagswahlrecht#Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Nachrücken--Maphry (Diskussion) 11:34, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ah, ich hatte nur bei Mitglied des Deutschen Bundestages nachgeschaut. --Schwäbin 11:36, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Also ich muss nochmal nachhaken: hier finde ich nichts zur Unvereinbarkeit, hier schon, aber nur in der "anderen" Richtung (vielleicht hab ich auch noch nicht alles gefunden). --Schwäbin 12:02, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Eine Richtung reicht doch, oder? Die Quelle in Mitglied_des_Deutschen_Bundestages#Unvereinbarkeiten nennt auf S. 207 auch nur die eine Richtung. Ich denke unser lokales Recht wird das nicht regeln weil das aus der anderen Richtung bereits ausgeschlossen ist. --Windharp (Diskussion) 13:34, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
"Annahme der Wahl oder Ernennung zum Mitglied einer Landesregierung," wenn jemand also schon MdEP ist und dann als MdB gewählt wird (falls das überhaupt der zutreffende Abschnitt ist, Bundestag ist ja eigentlich nicht Regierung), dann verliert er die Mitgliedschaft im EP.
Wenn aber jemand schon MdB ist (die Annahme der Wahl bzw. die Ernennung schon früher erfolgte), und erst noch MdEP werden will, dann funktioniert es eigentlich nicht. Oder ich hab den richtigen Paragrafen noch nicht gefunden. --Schwäbin 16:41, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Doppelmandate sind aus Sicht des Bundestages nicht ausgeschlossen, siehe Doppelmandat#Situation in Deutschland. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:52, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die weitere Fundstelle, das ist alles so verstreut, dass man es fast nicht findet. Jetzt bräuchten wir nur noch die entsprechende Stelle im Gesetz, dann könnte man es bei Mitglied des Deutschen Bundestages und Bundestagswahlrecht auch einbauen. --Schwäbin 10:01, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hätte das jetzt so verstanden, dass ihm die Mitgliedschaft im EP verweigert wird solange er aktiv MdB ist, weswegen sich das Problem andersrum nicht stellt? --Windharp (Diskussion) 10:14, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wann ist der kommende Montag

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Wenn mir jemand am Sonntag mitteilt, am kommenden Montag mit mir ein Gespräch führen zu wollen, meint er dann den nächsten Tag oder den Montag der darauffolgenden Woche? --2A00:8A60:C000:1:F5A1:96D8:3DF7:24C4 12:49, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das musst Du ihn wohl nochmal fragen, auch wenn hier mein Geld eher auf den nächsten Tag setzen würde. Eigentlich halte ich es für unüblich, am Sonntag diese Formulierung ohne weitere Präzisierung zu verwenden. Die Sprache lässt genug Unklarheiten, vergleiche "heute nacht" (die vergangene oder die kommende Nacht?), "gestern nacht" (die gerade vergangene Nacht oder die Nacht auf gestern?), "nächsten Donnerstag" am Montag oder Dienstag gesagt (der nächstliegende Donnerstag, also diese Woche, oder der Donnerstag der nächsten Woche)? -- 79.91.113.116 13:04, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
+1 zur Antwort der IP, das ist nicht eindeutig. Falls jemand klar ausdrücken wollte, dass nicht der nächste Tag gemeint ist, wäre Montag in 8 Tagen eine gute Methode das auszudrücken. --Windharp (Diskussion) 13:28, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
der ist erst wieder in 2025 176.7.144.238 23:55, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

letztendlich sind alle zukünftige Montage "kommend", daher kann hier nur die übliche Interpretation, aus der unendliche Menge aller zukünftigen Montage, derjenige gemeint sein, der zuerst kommt. Also im genannten Fall kann es nur gleichbedeutend mit "morgen" sein. --2003:D9:1F3C:800:8046:3876:84EC:4B61 14:52, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Dies traf aller Wahrscheinlichkeit nach auch zu. --2A00:8A60:C000:1:1157:6676:345A:A16E 14:58, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Im mir bekannten Sprachgebrauch (Südbayern) ist damit der in 8 Tagen gemeint, auch wenn das natürlich logisch falsch ist. Der andere wäre hier "Morgen" oder "am Montag". (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.38 (Diskussion) 08:31, 11. Jun. 2024 (CEST))Beantworten

Hat man Gott jemals beweisen können?

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In das Cafe verlegt. --88.72.111.207 01:43, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Schniggendiller Diskussion 00:59, 12. Jun. 2024 (CEST)

Plötzlich aufploppendes Fenster mit heulender Alarmmeldung

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Ich habe schon mehrfach erlebt, dass am Computer plötzlich aus dem Nichts ein Bildfeld aufploppte, dazu laute Alarmgeräusche und eine Stimme, die erzählt: "Microsoft Support/Sicherheit. Ihr Computer hat uns informiert, dass ihre Daten (Kreditkartennummer, Facebook-Login ... [was ich übrigens beides gar nicht besitze]) gestohlen wurden ... bla bla bla" Ansonsten kann ich dann gar nichts mehr machen. Ich verfahre dann immer so, dass ich den Computer notausschalte/abstürzen lasse und dann wieder neu starte. Dabei kann viel verloren gehen, aber anders werde ich dieses Popup, das ich für Kriminelles Phishing und Hacking halte, gar nicht los. Weiß jemand näheres darüber? Ist es bekannt? --109.42.179.103 14:50, 10. Jun. 2024 (CEST) [...] Diese seltsame Internetadresse ist dabei erschienen. --2A00:8A60:C000:1:1157:6676:345A:A16E 14:55, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ja, es ist bekannt - Tipps hier: https://www.watchlist-internet.at/news/vorsicht-vor-gefaelschter-microsoft-sicherheitswarnung/ Seit Jahren schon [14].
Wenn man als erstes nach dem Hochfahren von Windows den Taskmanager und zusätzlich den Ressourcenmonitor aufruft, kann man auch einzelne Browserfenster mit Rechtsklick - Prozess beenden schließen und wenn das nicht hilft, den Browser mit Rechtsklick - Prozessstruktur beenden bzw. Rechtsklick - Task beenden schließen. Dann kann man die anderen, offenen Programme noch weiternutzen.--Chianti (Diskussion) 15:48, 10. Jun. 2024 (CEST) P.S.: mit Alt + -->| kann man zwischen den geöffneten Fenstern umschalten.Beantworten
Wie kommt bloß xhamster in die seltsame Internet-Adresse? --2A01:C23:91CD:5900:83EF:41BB:48E4:3DC7 16:09, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ansonsten gilt das Übliche. Deine Daten hast du ja sicher gebackupt. Also Rechner platt machen, Windows neu installieren und aktuell halten. Und künftig nicht überall auf Ja klicken, wo es dir im Fortpflanzungssystem kribbelt. --Kreuzschnabel 17:36, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte schon mehrere Fälle, wo Fortpflanzungssystemkribbeln zu zerschosssenen Windowsen geführt hat, also nicht ich selbst, aber Menschen, die meine nachrichten- und fernmeldekundliche Fachkundigkeit gesucht haben. Wenn das Fortpflanzungssystem heftig kribbelt, dann nimm einen PC ohne Festplatte oder SSD oder NVMe und dazu ein Linux-Live-System wie Knoppix oder Ubuntu. Nach dem Abklingen des Fortpflanzungssystemkribbeln wird der Rechner ausgeschaltet und alles ist wieder so wie vorher. --Rôtkæppchen₆₈ 00:54, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Platt machen und neu aufsetzen? Nicht nötig, bitte keine falsche Panik verbreiten. Die Tipps auf der verlinkten Seite [15] reichen völlig aus. --Chianti (Diskussion) 01:47, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Lang lebe der Chianti-Rootkit!!! --2003:F7:DF01:F400:692A:5822:87E:BD10 08:34, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Was für ein wissenschaftliches Fach behandelt eigentlich beispielsweise die Grammatik des Mittelhochdeutschen oder die Entwicklung des deutschen Genitivs von 800 bis heute?

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Ich habe mich in den letzten Monaten mit verschiedenen Studienfächern auseinandergesetzt, aber für diese Themen, zu denen ich auch Arbeiten gefunden habe, konnte ich keine Fachbereiche ausmachen. Die Altgermanistik arbeitet heutzutage vorwiegend literaturwissenschaftlich, interessiert sich für Textgestaltung und -interpretation und -funktion. Mittelhochdeutschkenntnisse allerhöchstens, um den Text zu verstehen. Unter Sprachwissenschaft beziehungsweise bei solchen Instituten (für Sprachwissenschaft) finde ich vieles über Kommunikation, Sprache in der Gesellschaft und im Menschen, welche Wörter darf man verwenden, wie wird Sprache im Hirn verarbeitet, wie ist Sprache entstanden, Chomsky & Co.

Kann mir jemand die Antwort nennen? --2A00:8A60:C000:1:B00D:62BB:A136:D65A 17:05, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Linguistik, genau Variationslinguistik, zum Beispiel Einführung in die Sprachgeschichte des Deutschen (A) in https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/philhist/professuren/germanistik/variationslinguistik/studium/lehrveranstaltungen/. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:30, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Germanistische Mediävistik - aber die ist, wie Du richtig schreibst, im Allgemeinen eher literaturwissenschaftlich als linguistisch ausgerichtet. --Zinnmann d 17:33, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zu welchem Fach gehört diese Dissertation: Diss_Mihajlovic.pdf (uni-halle.de)? --2A00:8A60:C000:1:F85E:EF1D:F24B:DAFA 17:41, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt dort nur einen Promotionsstudiengang: Sprache – Literatur – Gesellschaft Wechselbezüge und Relevanzbeziehungen vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, siehe hier. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:49, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Der dort genannte Hans-Joachim Solms wird als Germanist, aber interessanterweise eher sprachorientiert beschrieben. --2A00:8A60:C000:1:F85E:EF1D:F24B:DAFA 17:58, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zum Fach Linguistik. Es gibt keine feste Zuordnung von Dissertationen zu Fächern, sondern lediglich zum erlangten akademischen Grad, hier Doktor der Philosophie. Man kann nur aus dem Inhalt schließen, welches Fach als wissenschaftliche Disziplin darin beschrieben wird. Wer Linguistik studieren möchte, sollte im Übrigen die Bedeutung der Wörter bitte und danke kennen. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:02, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Die Germanistik, Teilfach Germanistische Sprachwissenschaft. Was für Themen man dann vorfindet, hat weniger mit der Bezeichnung des Faches zu tun -- das bezeichnet immer ein weites Feld -- als mit der Ausrichtung des jeweiligen Institutes. Wenn man einen bestimmten thematischen Schwerpunkt sucht, sucht man am besten nicht ein "Fach", sondern die Personen, die solche Arbeitsschwerpunkte haben, egal wie deren Institut dann heißt. Germanistische Sprachwissenschaft, die einen Schwerpunkt in der Grammatik setzt, synchron oder diachron, ist in Deutschland eher selten. Das Deutsche Seminar der Uni Tübingen fällt mir als ein Beispiel ein. --Alazon (Diskussion) 18:22, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ist die Linguistik so zersplittert? --2A00:8A60:C000:1:EC4D:7BC7:429C:CCB4 08:43, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Partei oder Kleinpartei

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Gibt es innerhalb der Wikipedia eine einheitliche Richtlinie oder Festlegung dazu, wann eine Partei als Partei und wann als Kleinpartei bezeichnet wird? --Plecotus auritus (Diskussion) 20:58, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

das wissen tendeziell eher die Wikipedia:Fragen zur Wikipedia -- southpark 21:45, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Aber ehrlich gesagt, man kann nicht jedes Kleinelement der deutschen Sprache für die Wikipedia verrichtlinien oder mathematisch genau festlegen (vergleiche auch die Verortung einer Partei im Links-Rechts-Spektrum oder als "radikal" oder "extrem"). Wir haben dazu einen relativ ausführlichen Artikel Kleinpartei, der uns auch sagt, dass es keine einheitliche Definition gibt. Aber dennoch gibt es einen Bereich, in dem wohl so gut wie jeder eine Partei als Kleinpartei bezeichnet, und dann einen grauen Bereich, in dem es kontrovers ist. Die Hauptsache ist, dass die Meinungsfindung für bestimmte Artikel hier nicht von Ideologen, also insbesondere eingefleischen Parteianhängern oder (wenn es das für Kleinparteien überhaupt gibt) -bekämpfern bestimmt wird. -- 79.91.113.116 09:31, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Gerade kleinste Gruppen machen relativ den meisten Wind. Ich erinner mich noch an meine Jugend, als irgendeine K-Gruppe Einspruch erhob, weil bei 4 Mitgliedern im Bezirk nur 3 Stimmer gezählt wurden. --Bahnmoeller (Diskussion) 11:26, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Zahlungsplattformen

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Ich bin mir nicht so sicher, ob es überhaupt eine echte Wissensfrage ist: Sagen wir mal so - ich bin es gewohnt, irgendwas, wenn nicht in bar, per Überweisung oder per Lastschrift zu bezahlen. Bei eBay geht das seit einigen Jahren nicht mehr, bei Amazon schon noch, bei AliExpress mindestens zum Teil nicht. Und nun meine Frage: Warum schalten die Handelsplattformen für Zahlungen nicht eine Zahlungsplattform zwischen, über die europäische Kunden ohne Verrenkungen "normal" bezahlen können? Wer irgendwelche komischen Mickymausmethoden bevorzugt, sollte die eventuell zusätzlich benutzen können, aber daß die Standardmethode gar nicht angeboten wird, halte ich für verwunderlich. --77.1.164.26 23:57, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Es gibt das Angebot Sofortüberweisung. Das ist aber umständlicher als eine Bezahlung über einen spezialisierten Online-Dienstleister wie PayPal, weil Überweisungen nicht speziell für die Online-Bezahlung eingerichtet sind (zum Beispiel was die Buchhaltung beim Empfänger oder die Rückerstattung betrifft). Außerdem sind international Überweisungen (en:wire transfer) weniger verbreitet als in Deutschland. --BlackEyedLion (Diskussion) 01:06, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Sofortüberweisung https://www.sofort.com/de/ ist auch nur Angebot eines einzelnen (kleineren) Zahlungsdienstleisters mit Fixierung auf das deutschländische Zahlungsökosystem. Wenn es wirklich immer, überall und jederzeit funktionieren soll, führt kein Weg über die US-amerikanischen Zahlungsdienstleister Google Pay, Apple Pay, Visa Debit oder Mastercard Debit. Selbst die deutschländische Bank- und Kreditwirtschaft akzeptiert das jetzt, indem sie Giropay und Paydirekt zum Jahresende abkündigt. Lang lebe Google Pay, Apple Pay, Paypal und alle die anderen UIS-amerikanischen Bezahlsysteme, die vom deutschländischen Banken- und Girosystem unbemerkt den Markt aufgerollt haben.ö --Rôtkæppchen₆₈ 01:27, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Da verdrängt aber jemand die Existenz von Wirecard mit einer Anstrengung, die bewunderns- bis bemitleidenswert ist. --Chianti (Diskussion) 01:57, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Google Pay, Apple Pay, Visa Debit oder Mastercard Debit - was soll der Scheiß? Niemand braucht diesen Kiddie-Kram. Große Handsplattformen wie die -Unternehmen oder die Strombucht hätten überhaupt keine Probleme, ein - 1! - Konto im IBAN-System zu unterhalten, das Zahlungen von allen Käufern entgegennimmt und den Empfängern (Verkäufern) zuordnet. "Überweisungen nicht speziell für die Online-Bezahlung eingerichtet"? Was soll das heißen? Gibt es da ein Parallel-Universum, von dem ich nichts weiß? Bisher hatte ich null Probleme damit, bei Onlinekäufen mit der Bestellbestätigung die Bankverbindung mitgeteilt zu bekommen und den Betrag mit einem passenden Verwendungszweck zu überweisen. Natürlich ist die Überweisung "nicht speziell für die Online-Bezahlung eingerichtet", also darauf beschränkt, vielmehr ist sie weitaus universeller nutzbar. Kann schon sein, daß irgendeine kleine asiatische Klitsche oder eine Firma im Land der Beschränkten keine europäische Bankverbindung unterhält. Aber genau dafür gibt es schließlich das Inkasso durch die Handelsplattforn, über die sie ihre Waren anbietet. Ich verstehe es einfach nicht... (Und "Überweisung" muß auch nicht sein. Lastschrift ist oft praktischer. Das geht aber auch ohne Kiddie-Kram. eBay hat sich echt in den Fuß geschossen, daß es das abgeschafft hat.) --77.3.44.122 07:09, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Lastschrift: Offen für Missbrauch, es muss nur jemand irgendwo jemandes Kontonummer herausfinden, und schon muss sich der Verkäufer mit aufwändigen Kontroversen und Erstattungsforderungen beschäftigen. Überweisung: Erhöhter Aufwand, Kunden vergessen gerne mal die Bestellnummer oder machen Tippfehler, oder zumindest ist die Eingabe nicht hinreichend standardisiert und braucht dann manuelle Zuordnung. Bei Kreditkarten kann es Zwei-Faktor-Authentifizierung geben für die Sicherheit, und die Zuordnung zur Bestellung erfolgt direkt. -- 79.91.113.116 09:39, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Bezüglich der Überweisung: Die genannten Nachteile gibt es meines Erachtens nicht, wenn einfach eine Programmierschnittstelle wie bei Sofortüberweisung genutzt wird. Niemand erwartet, dass die zahlungspflichtige Person irgendwelche Daten in ein Formular eingeben muss, sondern eine Überweisung kann auch genauso automatisiert ausgeführt werden wie eine PayPal-Zahlung. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:20, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die vernünftige Alternative zu Sofortüberweisung, Giropay/Paydirekt, die genau das bietet, wird anscheinend gerade mangels Erfolg abgewickelt. --Magnus (Diskussion) 11:24, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Paypal und Klarna als "Zahlungsplattform" bieten schon länger "Kauf auf Rechnung" u.a. mit Lastschrift oder Überweisung (Zahlungsplattform deswegen in "", da es sich dabei bankrechtlich um Factoring handelt, also ein Bankgeschäft und keine Zahlungsdienstleitung - Beispiel Klarna). Die typische "Warum gibt es nicht"-Nicht-Wissensfrage-mit-offener-Falschbehauptung, die die AUskunftsseite missbraucht, ist somit beantwortet. --Chianti (Diskussion) 02:09, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe schon vor vielen Jahren bei Gesprächen mit Briten, Amerikanern und Franzosen festgestellt, dass wir Deutschen mit unserem "Überweisen" als Standardtransaktion relativ alleine dastehen. Das geht zwar woanders auch, aber es war in vielen Ländern nie die bevorzugte Form (für Privatleute) zu bezahlen. Wenn Bargeld nicht ging waren es entweder Kreditkarten oder Schecks. Und auch wenn das Thema sicherlich komplex ist und sich die vollständige Antwort aus vielen Facetten zusammensetzt, dürfte das einen Großteil der Antwort ausmachen. In Zeiten der globalen Portale hat unsere "bevorzugte" Überweisung einfqach keinen Stellenwert mehr. Abgesehen davon, dass aus Sicht des Empfängers (der die Transaktion im Endeffekt bezahlt und damit maßgeblich die Art der Transaktion vorgibt) alles was ihm das Geld sofort und ohne dass er das manuell kontrollieren / zuordnen muss gibt besser ist als eine Rechnung. --Windharp (Diskussion) 07:57, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In Asien bezahlt man nur durch Überweisung per Handy-App. Dauert 2 Sekunden und geht mit QR-Code. --2001:16B8:B891:D500:80F:A2C:2E0C:6E0B 11:45, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
"Nur" ist aber sehr übertrieben. Tatsächlich wird zB in Tokio viel mit Bargeld gezahlt, nach wie vor. --2A01:C23:9185:EF00:9689:E076:6250:ECBD 13:19, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Man braucht schon Scheuklappen überdurchschnittlichen Ausmaßes, um Überweisung/Lastschrift als „die Standardmethode“ (im globalen Kontext) zu betrachten. Nein, ist sie nicht, und der Rest der Welt kann mit mindestens demselben Recht fragen, wieso die Deutschen sich nicht an die Standardmethode anpassen. Deine Vergabe von abwertenden Attributen für die gegebenen Lösungen scheint mir auch etwas subjektiv zu sein und eher „mag ich nicht“ widerzuspiegeln als „ist unzweckmäßig“. --Kreuzschnabel 10:22, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wer Überweisung/Lastschrift als normal empfindet, lebt ziemlich in einer deutschen Vergangenheit. Umständlich und fehleranfällig wie die Schecks, die in den USA noch üblich sind. Sowas braucht die Welt nicht, es geht einfacher, sicherer und schneller, wie der Rest der Staaten beweist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:53, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Welche Lösungen sind denn einfacher, schneller und sicherer als eine Überweisung oder Lastschrift? Eine Bezahlung über Paypal, die ihre Provision kassieren und das gleiche Geld dann doch per Lastschrift einziehen? Oder die Firma VISA, die nach Kassieren der Provision das Geld dann per Lastschrift einzieht? Das einzige was noch akzeptabel ist wäre eine Bezahlung mit PSD2, bei der die Gegenseite ihre eigene Autorisierung bekommt (und nicht die Zugangsdaten des Bankkunden nutzt). --2001:16B8:B891:D500:80F:A2C:2E0C:6E0B 11:49, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Jedes Land, auchw enn es SEPA-Standards gibt, ist eigenständig in deren Umsetzung und jedes hat daher ein anderes Ökosystem. In Deutschland waren Überweisungen halt sehr belkiebt, was hauptsächlich daran liegt, dass man lange eine EC-Karte anstatt Debit-Karte hatte (ist technsich ähnlich, aber eben quasi die Debit mit 2Kreditkartennummer"). Das ist ein deutscher Sonderfall, denn es so in Europa kaum mehr gibt und häufig nicht gab. Und wie meistens bei den inetrnationalen Plattformen, sond Sonderlösungen teuer, jede schnittstelle kostet Gelfd in der Unetrhaltung. Also hat man eben nach unde nach über die banken nun begonnen die deutschen Sonderwege einzustampfen, was eben seine zeit dauert, jedoch immer weiter vorankommt. EC-Karte im klassichen Sinn ist Tod, und die Überweisung stirbt als nächstes. Paypal ist ebenso ein deustcher Sonderweg, aber da haben alle Staaten ihr eigenes Süppchen gekocht, teils staatlich organisiert (Skandinavien) oder alternative banken (Revolut in Irland). Wie sich das entwickelt wird man sehen, aber sobald der digitale Europa kommt, könnten all die Systeme shcneller Geschichte sein als man schauen kann. Abwarten.--Maphry (Diskussion) 13:27, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Frage im Ausgangsbeitrag ist beantwortet, Fragesteller hat sie gelesen und missbraucht diese Funktionsseite als Diskussionsforum.--Chianti (Diskussion) 13:35, 11. Jun. 2024 (CEST)

Ominöser Sendemast

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Dieser Mast ist seit einiger Zeit (mehrere Jahre) gibt mir Rätsel auf. An dieser Stelle wird seit längerem die Autobahn und eine Anschlussstelle neu gebaut. Dieser Mast ist mobil und lässt sich als Anhänger verfrachten. Im Container befindet sich die Technik, womöglich auch ein Generator. Was könnte es sein? --Giftzwerg 88 (Diskussion) 17:23, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Vom Aufbau her sieht er aus wie der Mobilfunkmast, der hier im Ort aufgestellt wurde, nachdem das Hochwasser den alten geflutet hat (war es wirklich sinnvoll, sie Base Station 20m neben dem Gewässer zu setzen?). Die Antenne scheint aber von der Größe und Form her eher zu einem WLAN zu passsen, Mobilfunk hat ja gerichtete Segmente. Die Antenne hier ist ein omnidirektionaler Strahler, die Reichweite also begrenzt. Vielleicht der Betriebsfunk/WLAN für die Baustelle?
Wenn die WLAN nutzen und eine SSID aussenden, kannst Du das ja leicht überprüfen mit dem Handy.
Wahrscheinlich steuern SIE damit Eure Gedanken!!! *scnr* Flossenträger 17:48, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab keine Ahnung. Mobilfunk ist es schonmal nicht. Vielleicht ist es Bündelfunk oder BOS-Funk. Wenn es hier niemand weiß, könntest Du bei der Deges anfragen. Das ist ja schließlichen deren Stau- und Baustelle. --Rôtkæppchen₆₈ 18:21, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Antenne obendrauf sieht sehr nach BOS- bzw. Digitalfunk aus. --Chianti (Diskussion) 20:05, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
BOS bei einer privaten Baufirma? Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen. Flossenträger 20:22, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Theoretisch könnte es Betriebsfunk sein. Allerdings ist ein Mast dieser Größe eher unüblich, solange man nicht über weite Strecken kommunizieren will und ein sehr großes Funknetz betreibt (teilweise bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben üblich). --188.23.230.195 20:44, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, die Baustelle erstreckt sich zzt. von der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost bis zur Anschlussstelle Böblingen-Hulb. Das sind 5,3 km Luftlinie. Ich halte es für möglich, dass dieser Mast stehenbleibt wenn der aktuelle Ausbauabschnitt beendet ist und der nächste Abschnitt Sindelfingen-Ost bis Kreuz Stuttgart 3,5 km Luftlinie in Angriff genommen wird. Der Mast ist auf einem Anhänger mit niederländischem Anhängerkennzeichen montiert. --Rôtkæppchen₆₈ 20:52, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was mich stutzig macht, ist die Tarnfarbe und die Aufstellung auf einem eingezäunten Gelände an einer schwer einsehbaren Stelle. 48.70354781503884, 9.034918509870145. Das ist kein Polizeigrün und lässt mich eher was Militärisches vermuten. Ein Baustellenfunk scheint es nicht zu geben, habe jedenfalls noch nie jemand damit gesehen. Es sind auch Dutzende von verschiedenen Unternehmen, dazu kommt, dass nicht die vorhandenen Logistikflächen benutzt werden. Das ist ein Privatgelände und sicherlich wird irgendeine Form von Miete dafür bezahlt. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 09:31, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dafür fallen mir aber etliche Gründe ein: "getarnt" damit die Aluhutträger in der Umgebung nicht anfangen zu hyperventilieren, eingezäuntes Gelände als Schutz vor Vandalismus/Diebstahl. Evtl. kriegen sie auch Strom vom Grundstückseigner, da ist eine Linie auf dem Sat.-Bild zu erkennen, die nach unten links verläuft, ein Kabel evtl.? Aber das ist mangels besserer Informationen halt alles Spekulatius. Flossenträger 10:48, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das eingezäunte Gelände ist das Betriebsgelände eines Recyclingunternehmens, das praktischerweise genau neben der Autobahnbaustelle liegt. --Rôtkæppchen₆₈ 13:01, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es scheint sich um eine mobile Richtfunkantenne für schnelles Internet zu handeln. Hier und hier je ein Bericht bei Verwendung von vermutlich baugleichen Antennen. --Mhunk (Diskussion) 11:03, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Form der Antenne passt nicht zu Richtfunk, sondern eher zu BOS-Funk oder Bündelfunk/Betriebsfunk. Wenn ich demnächst da mal in der Nähe bin (beim Elektronikhändler auf der anderen Straßenseite), werde ich versuchen, ein besseres Foto von der Antenne zu machen. --Rôtkæppchen₆₈ 13:08, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Der erste Link von Dir hat die typische "Bratpfanne" für Richtfunk an der Spitze und beim zweiten fehlt der obere Teil mit der Antenne. Antennen in Stabfornm sind Rundstrahler, also das genaue Gegenteil von Richtfunk. Das würde ich ausschließen wollen. Flossenträger 14:25, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich halte das für einen Lambda/4 Strahler mit drei Reflektoren, was von den Abmessungen zu einer UKW-Antenne passt. Ist das vielleicht ein DAB-Sender? Der Technikcontainer legt jedenfalls nahe, dass da irgendwas mit etwas mehr Elektronikaufwand abgestrahlt wird. Das würde zur Situation passen. Vom Standort ist es jedenfalls möglich in den Lärmschutzdeckel in der Bauphase einzustrahlen. Die Anlage ist temporär und würde bei Fertigstellung dann durch entsprechende dauerhafte Anlagen ersetzt. Was hättest du denn gerne genauer fotografiert? Ich komme ohnehin ab und zu vorbei für die Baustellenfotos.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 16:22, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn überhaupt die Antenne (ohne Tele vermutlich nicht machbar), aber anhand eines weißen Stabes mit nicht ermittelbarer Länge (Maßstab fehlt dann ja) bleibt das alles stark im Bereich der Spekulation. Das auszutüfteln macht zwar Spaß, wenn alle etwas beitragen, aber so richtig "Auskunft" ist das jetzt auch nicht. :) Immerhin können wir schon mal Richtfunk und BOS ausschließen. Bleiben nur noch gefühlt eine Mio. Möglichkeiten. ^^ Flossenträger 16:50, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn jemand dort vorbeikommt, dann könnte man auch schauen, ob am Container oder Zaun ein Schild mit Daten des Betreibers angebracht ist. Bei Mobilfunkanlagen ist das oft der Fall. Die Aufschrift 677 lässt vermuten, dass der Betreiber über eine größere Zahl von Sendeanlagen verfügt. --188.23.230.195 17:44, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Antenne ist auch bei Google Street View zu erkennen. Es ist eine Groundplane-Antenne ähnlich der in unserem Artikel. Die drei Antennen auf ca. zwei Drittel der Masthöhe könnten aber Mobilfunkantennen sein. --Rôtkæppchen₆₈ 22:52, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Für einen Monopol braucht es aber eine entsprechende Groundplane. Der Mast reicht dafür nicht aus. Flossenträger 23:04, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das sind die drei schräg nach unten zeigenden Radials. --Rôtkæppchen₆₈ 23:22, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich müsste meinen Schlepptop mit SDR# und Welle.io sowie RTL2832U-Stick ausstatten und da mal vorbeischauen. --Rôtkæppchen₆₈ 19:46, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Auch wenn Vermessung heute weitgehend über GPS geschieht, sind Genauigkeitsanforderungen von Großbaustellungen damit nicht erfüllbar. Es ist denkbar, daß das ein trigonometrischer Punkt ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:39, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Siehe Differential Global Positioning System. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:52, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Muss eine Unterschrift immer gleich sein?

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In manchen Ländern ist es üblich die Unterschrift auf einem Wahlschein bei Briefwahl mit der Unterschrift am Antrag zu vergleichen. Wenn die Unterschriften zu unterschiedlich sind, gilt die Stimme als ungültig.

Gibt es im deutschen oder österreichischen Recht eigentlich die Vorgabe, dass eine Unterschrift immer gleich aussehen muss? So wie ich den Artikel Unterschrift verstanden habe, reicht es rechtlich gesehen aus, dass sie vom Unterzeichner geleistet wurde, wenn jemand jedes mal anders unterschreibt scheint das egal zu sein.

--188.23.230.195 20:40, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Anforderungen an die Unterschrift stehen in dem Artikel im Abschnitt Allgemeine Anforderungen an eine Unterschrift. Bei zu sehr abweichenden Unterschriften kann es zu Problemen bei der Anerkennung kommen. Deshalb sollte man die Unterschrift nicht zu sehr variieren. Um Probleme bei der Anerkennung einer Unterschrift zu vermeiden, gibt es auch die Möglichkeit, Unterschriften beglaubigen zu lassen. 62.157.8.35 21:47, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Moin, den rechtlichen Teil kann ich nicht beurteilen. In der Praxis ist allerdings mit Problemen zu rechnen, wenn man seine Unterschrift verändert. Meine Bank hat eine Maschine, die live und in Farbe prüft, ob meine Unterschrift mit der im Computer der Bank hinterlegten übereinstimmt. Wie empfindlich diese Maschine ist, will ich lieber nicht ausprobieren und liefere deshalb stets meine Standard-Unterschrift ab. Viele Grüße --22:15, 11. Jun. 2024 (CEST) --TRG. 22:15, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Problem sind die an Digitalendgeräten abgegebenen Unterschriftoiden. Diese werden zeit- und ortsdiskret abgefragt, weswegen eine Übereinstimmung mit auf sprichwörtlich geduldigem Papier gegebenen Unterschriften immer sehr schwierig ist. Unterschreibt jemand schnell, ist das Digitalisat oft nur ein grober Polygonzug. Unterschreibt jemand zierlich, ist das Digitalisat Pixelbrei. Bei Briefwahl bzw Wahlschein ist zumindest eine der zwei erforderlichen Unterschriften undigital haptisch. Die andere Unterschrift kann je nach Digitalisierungsgrad der Kommunalverwaltung des Briefwählers(m/w/d) undigital haptisch, unterschriftoid oder gar nicht vorhanden sein. Insofern ist die Digitaliserung der Kommunalverwaltung ein Freund des Wahlbetrugs. Sorry. --Rôtkæppchen₆₈ 00:51, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Stimmt die Behauptung "Wenn die Unterschriften zu unterschiedlich sind, gilt die Stimme als ungültig."? - Das wäre ein Skandal/Amtsanmaßung/undemokratisch. Wird die Ungültigerklärung einer Stimmabgabe begründet und dokumentiert und ist das einsehbar? 0,8 % ist nicht viel, aber immerhin... PS. Die Unterschrift hatte noch nie eine Eindeutigkeit. --Wikiseidank (Diskussion) 09:55, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wobei sich die 0,8% auf D beziehen wo man keine Unterschrift leisten muss. Aus alten Infos habe ich mir gemerkt dass der Hauptfehler bei der Gültigkeit keine/zu viele Kreuze waren. Zum Thema Wahlbetrug: Hier in D reichte es mit dem korrekten Zettel als erster im korrekten Wahllokal zu sein. Eine Überprüfung der Identität fand zumindest bei mir nicht statt. Wenn man sich also Kopien fremder Zettel (idealerweise natürlich in anderem Wahllokal) besorgen kann, muss man wohl nur früh genug da sein. --Windharp (Diskussion) 10:25, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In den USA ist der Vergleich der Unterschrift weit verbreitet und im Durchschnitt werden etwa 1-2% der Briefwahlstimmen dort wegen falscher Unterschrift für ungültig erklärt. In manchen Gebieten ist die Zahl aber deutlich höher und liegt bei bis zu 20%. Es gibt einen Zusammenhang zwischen Ablehnungsquote und Hautfarbe, die Unterschriften von weißen werden statistisch gesehen seltener abgelehnt. --188.23.230.195 12:11, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Je me sens bien

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Das habe ich heute im Französischkurs gesehen. Gibt es in Frankreich mit seiner Sprachregulierung niemanden, der dagegen protestiert? Der Logik zufolge muss es sich um ein Prädikativum (oder vielleicht auch, wie der Lateiner sagen würde, Prädikatsnomen) handeln und keinesfalls um ein Adverbial. Warum wird dann das Adverb verwendet? --2A0A:A541:1A14:0:9CBA:16AB:6DA8:A445 22:15, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Stimmt es muss heissen Ça va! (nicht signierter Beitrag von Ocd-cologne (Diskussion | Beiträge) 22:33, 11. Jun. 2024 (CEST))Beantworten
Allgemein kann bien auch die Funktion eines Adjektivs haben. --2003:E5:B714:56E9:25BF:31B1:184E:EE1E 23:51, 11. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Aber vermutlich nur prädikativ und nicht attributiv, d.h. bei einem Bezugswort. Im Englischen ist well im Übrigen auch ein Adjektiv, wenn auch nur mit eingeschränkter Bedeutung gegenüber good: en:wikt:well. --BlackEyedLion (Diskussion) 00:00, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

PDF Datei teilen und drucken

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Ich habe eine PDF Datei in der Größe 425 x 273, die ich auf zwei DIN A4 Blätter drucken möchte, ohne sie verkleinern zu müssen. Die paar Millimeter links und rechts sollen einfach verschwinden, das nehme ich in Kauf. Die Frage ist, wie mache ich das. Wenn ich die als Poster drucken möchte, wird die Datei in drei Blätter aufgeteilt und das Motiv zentriert, ich hab links und rechts also jede Menge freien Platz. Wenn ich die mit der tatsächlichen Größe drucken will, wird ebenfalls ein Ausschnitt in der Mitte gewählt, den ich nicht beeinflussen kann. Ich hab Adobe Reader zur Verfügung. Grüße--2001:9E8:4955:B700:5DE6:40C:8EFD:ECF4 01:47, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Für jeden der Teilbereiche die ursprüngliche Datei entsprechend beschneiden. Mit PDF24: https://tools.pdf24.org/de/pdf-beschneiden (ich habe das gerade nicht selbst ausprobiert). --BlackEyedLion (Diskussion) 08:11, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt auch PDF-Viewer, mit denen man einen sichtbaren Ausschnitt einer PDF-Datei drucken kann: angezeigten Ausschnitt und Anzeigmaßstab so wählen, daß der zu druckende Bereich im Fenster dargestellt wird. Dann "Ausschnitt drucken" (steht irgendwo im Druckdialog, wenn vorhanden) und dabei auf den Druckmaßstab (100 % / keine Skalierung) achten. 62.157.8.35 08:54, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Du kannst mit dem Acrobat Reader beim Posterdruck im Feld "Teileskalierung" angeben, wie stark er vergrößern / verkleinern soll. Wenn Du den Wert von 100% verkleinerst, solltest Du es hinbekommen dass das auf zwei Seiten passt. --Windharp (Diskussion) 09:13, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

So etwas würde ich in einem Copyshop in entsprechender Größe (>= A3) drucken lassen. Ansonsten hilft es, den bedruckbaren Bereich der Seite zu maximieren, also auf etwaige Seitenränder zu verzichten. Wenn du das im PDF enthaltene Bild skalieren oder zuschneiden willst, brauchst du Software wie Adobe Acrobat und Photoshop (Windows) bzw. und Gimp (Linux). --El Cazangero (Diskussion) 23:53, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

"Reverse" Isekai-Werke gesucht

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Hallo,

ich habe mich mittlerweile zu einem Liebhaber von Light Novels (und teilweise auch Manga), insbesondere aus der Isekai-Kategorie, entwickelt. In der Regel werden Protagonisten aus "unserer" Welt versetzt; mir fallen gerade nur drei Ausnahmen ein, bei denen das anders ist (ich nenne das jetzt mal "Reverse Isekai"): en:Welcome to Japan, Ms. Elf!, All My Neighbors are Convinced the Female Knight from My Rice Field Is My Wife (verlegt bei Kodansha) und die Anfangsszene von Gate: Jieitai Kano Chi nite, Kaku Tatakaeri. Ich würde gerne weitere Werke, bei denen Figuren aus Parallelwelten zu "uns" kommen, kennen lernen. Vom Schreibstil her haben mir, neben den bereits genannten Werken, u.a. en:Death March to the Parallel World Rhapsody, Mushoku Tensei, IseSuma, Outbreak Company: Moeru Shinryakusha, en:Record of Wortenia War oder auch Kuro no Senki gefallen. Hat jemand Empfehlungen für mich? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 02:11, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo,
da fällt mir noch ein
- Otaku Elf
- Restaurant to Another World
- Tales of Wedding Rings (teilweise)
- The Great Jahy will not be defeated
- The Devil is a Part Timer
- Sicher zählt auch Miss Kobayashis Dragon Maid
- Re:Creators --195.200.47.251 12:54, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Grunderwerbsteuer vermeiden

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Kann man in D die Grunderwerbsteuer vermeiden, in dem man einen Nutzungsvertrag über 999 Jahre gegen eine Einmahlzahlung (z.B. 800'000€) macht? --2001:16B8:B8A9:F800:7E04:8DEC:E342:E986 08:35, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Abgesehen davon dass ich annehme, dass solcher Verträge vermutlich aus irgendeinem Grund ungültig sind: Das verändert den Grundbucheintrag nicht, und erlaubt daher keine Belastung durch die Bank des neuen Nutzers. Er müsste also schon mal alles aus eigener Tasche zahlen können. Dann kann jeder Vertrag auf die ein oder andere Weise gekündigt werden, was den Anreiz vorab viel Geld auf den Tisch zu legen deutlich senkt. Auch Investitionen/Änderungen/Umbauten am Haus/Grundstück sind rechtlich schwierig. Außerdem ist wohl damit zu rechnen, dass mindestens eine der Parteien während der Laufzeit verstirbt, was die Situation auch deutlich verschlechtert. --Windharp (Diskussion) 09:20, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, geht nicht, bereits beim Erbbaurechtsvertrag fällt Grunderwerbsteuer an. Notfalls hat das Finanzamt den Art 42 Abgabenordnung, der Steuerumgehungen verhindert. --Joseflama (Diskussion) 15:00, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Der Tag der vier großen Ereignisse gesucht

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In den Neunzigern gab es, so fühlte es sich an, fast nach jeder Tagesschau einen ARD-Brennpunkt. Man schaute die Nachrichtensendung und wenn was besonders spektakuläres geschah, war fast schon klar, nach 20:15 Uhr geht es weiter mit dem Thema. Wobei, es nicht unbedingt immer das Hauptereignis war, zu dem ein Brennpunkt kam. Es war fast schon ein kleines Ratespielchen, was die Redaktion sich da jetzt wieder rauspickt. Jetzt, ich weiß es noch ganz genau, gab es einmal einen Tag, an dem gab es vier enorme Großereignisse gleichzeitig. Ich wartete geduldig bis 20:15 Uhr, welches davon man wohl zum Brennpunkt machte, vielleicht, denn dass es zwei nacheinander gab, kam schon mal vor, gibt es dieses mal gleich ''vier'' Brennpunkte nacheinander. Dem war nicht so. Trotzdem suche ich den Tag an dem es diese vier Großereignisse auf einmal gab. Ich habe jetzt mal Liste der ARD-Brennpunkte durchwühlt aber nichts gefunden. Ganz schwach meine ich mich zu erinnern, dass vielleicht Khomeini eines dieser Themen gewesen sein könnte oder zumindest der Iran. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 08:38, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Da habe ich auch eine vage Erinnerung, dass der Tod Khomeinis gar nicht das Hauptereignis des Tages war. Und: Siehe 1989#Juni. Khomeini starb am 3. Juni - (Die Nachricht vom Tode des Ajatollah wurde am 4. Juni 1989 um 5.30 Uhr über Radiodurchsagen der Öffentlichkeit mitgeteilt.. Am 4. Juni dann: Tian’anmen-Massaker und Sieg der nicht-kommunistischen Opposition bei den Parlamentswahlen in Polen. Was das vierte Ereignis gewesen wäre, weiß ich allerdings nicht. Es könnte natürlich noch die Reaktion in Moskau auf die Ereignisse in China und Polen wichtig gewesen sein. -- 79.91.113.116 09:14, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Am 4. Juni ereignete sich noch der Eisenbahnunfall bei Ufa mit 575 Toten. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 09:43, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
In aller Bescheidenheit kann ich vermelden, das Rätsel schon vor elf Jahren geknackt zu haben. Damals übrigens sogar nur mit dem Stichwort „Iran“ statt „Khomeini“ ;) --slg (Diskussion) 10:51, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Na, dann können wir uns ja schon mal für die nächste Anfrage im Jahr 2035 (Stichwort "Khomeinis Tod") rüsten. -- 79.91.113.116 11:31, 12. Jun. 2024 (CEST) Beantworten

Grammatik-Frage

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Hallo Gemeinde, ich habe mal kurz eine (vermutlich simple) Grammatikfrage, irgendwie stehe ich da grade bissl auf dem Schlauch... Ist der Satz In Goethes 1808 erschienenem Werk ... richtig? Also erschienenem und nicht erschienenen? Zu Hülf! Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 12:27, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Hi,
m. M. nach kann man beide Wörter benutzen.
Gruß --2003:C6:1739:45DE:E5A8:C9D2:42FC:7950 12:35, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Antwort: Natürlich ist der richtig. Schließlich ist das eine Ortsangabe und keine Richtung, also muss hier ein Dativ stehen und kein Akkusativ. Diese Nominalphrase hier enthält keinen flektierenden Artikel (beziehungsweise kein Artikelwort, das mit seinem Bezugssubstantiv kongruiert), also muss die starke Form des Adjektivs verwendet werden. (Dativ auf "-em")
Weiterer Exkurs, den ich nicht unterlassen konnte: Zwar fungiert ein vorangestelltes Genitivattribut im Deutschen (und im Englischen und Niederländischen auch) in gewisser Weise auch als ein Artikel und wie ein Possessivartikel, ist mit diesem austauschbar und drückt gleichzeitig irgendeine Beziehung in Form eines Genitivattributes (manche Genitivattribute können allerdings nur nachgestellt werden und sind dann als mögliche Bedeutung sowohl für das vorangestellte Genitivattribut als auch für den Possessivartikel ausgeschlossen) und eine implizite Bestimmtheit des begleiteten Bezugssubstantivs aus (und so mancher Possessivartikel (wie fast alle Artikelwörter auch mit einer elliptischen Verwendungsmöglichkeit als einzelnes Pronomen behaftet, in diesem Fall wie bei "ein" und "kein" (und in anderer Form bei "der") teilweise mit anderen Formen), insbesondere "ihr" (ihr/ihrer, ihres, ihrem, ihren, ihre, ihrer, ihrer, ihre, ihr/ihres, ihres, ihrem, ihr/ihres, ihre, ihrer, ihren, ihre), dürfte ursprünglich ebenfalls ein einfacher Genitiv gewesen sein, dem nach und nach die Flexionsendungen normaler Artikelwörter angefügt wurden.), aber im Gegensatz zu einem solchen flektierenden Artikelwort weist es keine Flexionsformen auf, die mit dem Bezugssubstantiv kongruieren und dessen Genus, Kasus und Numerus markieren. Ähnlich wie bei einigen anderen Begleitwörtern (insbesondere bei vielen Mengenangaben) und bei den endungslosen Formen "ein", "kein", "mein", "dein", "sein", "ihr", "unser" und "euer" (die allerdings jeweils nur vor einem anderen Wort, sei es ein Substantiv oder ein Adjektiv, und nur im Nominativ Singular Maskulinum sowie im Nominativ und Akkusativ Singular Neutrum vorkommen, weshalb man die Adjektivformen nach diesen Wörtern auch als "gemischte Deklination" bezeichnet, welche aber eigentlich nur aus starken und schwachen Formen zusammengesetzt ist) muss ein eventuell vorhandenes attributives Adjektiv dann diese Merkmale markieren und stark flektiert werden. --2A00:8A60:C000:1:7123:9B55:C890:5669 13:25, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und "Werk" ist ein Neutrum, da gibt es in der starken Form des Adjektivs nur ein "-en" im Genitiv, und auch das ist übrigens jüngeren Alters. --2A00:8A60:C000:1:7123:9B55:C890:5669 13:27, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, das "-m" ist richtig. Ein Kasusmarker ist notwendig, damit man erkennt, dass es sich um einen Dativ handelt. "Goethes" trägt keinen Dativmarker, also muss "erschienenem" ihn tragen. Würde da statt "Goethes" "seinem" stehen, wäre der Dativ schon durch das Possessivpronomen "seinem" markiert und man würde schreiben: "In seinem 1808 erschienenen Werk". Würde man "Goethes" durch "dessen" ersetzen, bliebe es beim "m", denn "dessen" hat wieder keinen Marker für den Dativ. --Mautpreller (Diskussion) 13:41, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Sehr schön, vielen Dank an euch für die professionellen Erklärungen! ein lächelnder Smiley  Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 13:44, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Rettet dem Dativ! --El Cazangero (Diskussion) 00:03, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bezeichnung für Gewinde gesucht

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Gewinde

Liebe Auskunft,
1. wie heißt ein Gewinde wie in der Abbildung, bei dem das Rohrende auf zwei gegenüberliegenden Seiten unterhalb der Nennweite plan ist?
2. Wie heißt im Gegensatz dazu ein vollständig ausgeführtes Gewinde?
3. Wie dichtet man eine Schraubverbindung auf einem Gewinde von 1. ab, ohne sie mit einem Dichtring fest anzuziehen? Vermutlich gar nicht.
4. Wie bezeichnet man ein Übergangsstück von einem solchen Gewinde auf ein Gewinde von 2.? Vielen Dank für Antworten! --BlackEyedLion (Diskussion) 14:53, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Zu 2.: Jep, das ist eher so ein Nachtröpfelverhinderer. Das ganze, wenn es denn sein muss, ist nur mit viel Hanf/Teflon druckfest dicht zu bekommen. --185.238.219.55 16:02, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Auf das vorliegende Gewinde wird entweder ein Halbzoll-Wasserschlauch oder die nach unten hängende Kappe aufgeschraubt. In beiden Fällen dichtet eine 24/16-mm-Dichtung die Stirnfläche des Anschlussutzens. Die Abflachungen (Zweikant) sind nur dazu da, damit die Haltebügel der Verschlusskappe nicht mit dem Gewinde kollidieren. --Rôtkæppchen₆₈ 16:25, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Okay, normale Gewinde sind dicht, ohne sie fest anzuziehen (mit Hanf und Neo-Fermit) – was wichtig ist, wenn das folgende Werkstück eine bestimmte Ausrichtung besitzen muss, zum Beispiel ein Wasserhahn nach unten. Das geht hier dann wohl nicht. Ein Fitting ohne weitere Funktion, das lediglich auf der anderen Seite das vorhandene Gewinde in voller Ausführung besitzt, finde ich jedoch auch nicht. (Ich kann natürlich zum Beispiel einfach zwei Geschlechtswandler aufeinanderschrauben.) Nachtrag: Gibt es doch und heißt Hahnverlängerung. Das Ziel ist jetzt also, eine Hahnverlängerung mit Dichtring fest aufzuschrauben und darauf einen Wasserhahn mit Hanf abgedichtet richtig ausgerichtet aufzuschrauben. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:36, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Ich bin totaler Laie - aber hier sieht es so aus, als ob das für einen Schlauchanschluss ohne besondere Druckbelastung vorgesehen wäre und dann einfach die Kopffläche ausreichend abdichtet. --Rudolph Buch (Diskussion) 16:30, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist ein Absperrkugelhahn, wie er beispielsweise für Gasthermen verwendet wird. Man kann damit die Therme entleeren und mit Hilfe eines 1/2-Zoll-Gartenschlauches mit 3/4-Zoll-Anschluss die Heizung mit Wasser auffüllen. Im heruntergeklappten Deckel befindet sich eine Gummidichtung, die plan auf dem Gewindestutzen liegt, wenn der Deckel zugeschraubt wird. Dann kann auch bei einem versehentlich geöffneten Kugelhahn kein Wasser auslaufen. --Schlesinger schreib! 17:56, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Es geht um das Gewinde und nicht um das Absperrventil. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:09, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Du willst den den Begriff? Gewinde für eine Überwurfverschraubung. --Schlesinger schreib! 18:31, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nimm halt eine Reduziermuffe ¾" IG auf ½" IG, stopf da eine 24/16-mm-Heizungsdichtung rein und schraub sie fest auf den Stutzen. In das ½"-Gewinde kommt mittels Teflonband oder Hanf und Fermit ein handelsübliches ½"-Auslaufventil. --Rôtkæppchen₆₈ 19:33, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, aber der bereits vorhandene Auslaufhahn hat das richtige Gewinde für das auf dem Rohr. Ich muss also nur aus dem nur halb ausgeführten ein gleichgroßes vollständig ausgeführtes machen. Mit der oben genannten Hahnverlängerung wird das aber bestimmt gehen. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:49, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das geht aber nur, wenn die Hahnverlängerung unten im Muttergewinde eine Fläche hat, wo Du eine Dichtung einlegen kannst. Außerdem haben Auslaufhähne doch meist Außengewinde. Es könnte also sein, dass Du so eine Muffe brauchst. --Rôtkæppchen₆₈ 21:57, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
1. ja, 2. meiner nicht. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:26, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dann sollte es eine ¾"-Hahnverlängerung in Verbindung mit einer 24/16-mm-Heizungsdichtung tun. Diese Heizungsdichtungen sollen sich auch als Einkaufswagenchip eignen. --Rôtkæppchen₆₈ 00:31, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was spricht den dagegen, das Kugelventil gegen einen Wasserhahn Deiner Wahl auszutauschen? --RAL1028 (Diskussion) 22:36, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Absperrventil ist professionell montiert worden. Ich möchte an dieser Stelle, an der ständig Wasser unter Druck ansteht (Hauswasseranschluss direkt hinter dem Wasserzähler und einer Abzweigung zur Hausinstallation), keine eigene Arbeit anbringen, sondern erst das Absperrventil belassen und es bei Nichtgebrauch geschlossen lassen. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:26, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das Miet- und Eigentumsrecht spricht dagegen. Der Kugelhahn ist Gebäudezubehör und damit Eigentum des Gebäudeeigentümers. Wenn Benutzer:BlackEyedLion diesen modifiziert, ist er bei Auszug zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch einen schwer zu kriegenden und schweineteuren Fachhandwerker gezwungen. Wenn Benutzer:BlackEyedLion higegen das Eigentum des Kugelhahneigentümers unberührt lässt, muss er bei Auszug nur seinen Teil mit der Rohrzange abschrauben und die originale Verschlusskappe aufschrauben, was er kostengünstig selbst erledigen kann. --Rôtkæppchen₆₈ 00:26, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ah ... --RAL1028 (Diskussion) 00:34, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Nach wem ist die Solgerstraße in Nürnberg benannt?

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Bernhard Solger (Architekt) ist naheliegend, finde aber keinen Beleg dafür. Unter Solger finden sich mehrere Persönlichkeiten, nach einem war die Solgerstraße in Beuthen/Bytom benannt. --Chris06 (Diskussion) 15:00, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bernhard Solger, siehe [16].--Mhunk (Diskussion) 15:48, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank! --Chris06 (Diskussion) 16:35, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Dokument wiederherstellen bei Word - irgendwie durchsuchbar?

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Und was dort nicht erscheint, ist nicht wiederherstellbar, oder?


Jedenfalls scheinen fast alle durch einen Systemzusammenbruch oder ungefragtes Updaten (beziehungsweise dessen Versuch) verlorenen ungespeicherten Dateien zwischen dem 29. Mai und dem 7 Juni verloren gegangen zu sein. Aber ich habe auch keine Suchfunktion, mit der ich zielsicher genau jene aus dieser Zeit, die ich jetzt brauche, herausfiltern kann.

--2A00:8A60:C000:1:C8B:E54A:B942:4D3E 16:48, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das versteh ich jetzt nicht: Du hast von 29. Mai bis 7. Juni in Worddokumenten gearbeitet, ohne jemals auf "Speichern" geklickt zu haben? Ansonsten müssten doch deine von dir selbst gespeicherten Dateien vorhanden sein (von denen du hoffentlich auch weißt, wo, in welchem Ordner, und unter welchem Namen du sie abgespeichert hast). "Was dort nicht erscheint" ist nicht "nicht wiederherstellbar" sondern ist davor schon normal gespeichert worden. Die Wiederherstellungsoption greift nur dann, wenn während der Arbeit ein Programm- oder Computerabsturz erfolgt ist. Und zur Suche nach zB "*.doc"-Dateien mit bestimmtem Datum: das kann zB der Total Commander --2001:871:69:8085:29BE:9879:1525:67DA 16:55, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Installier Dir Everything und such damit, ob da noch Dateien aufzufinden sind. --2.175.229.68 19:40, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn Du Deine Daten über die in Word eingebaute OneDrive-Funktionalität gespeichert hast, hast Du zu jeder Datei eine Versionshistorie, auch zu denen im Papierkorb. --Rôtkæppchen₆₈ 21:51, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Richtlinie für Stadtratsgröße

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Mir fiel das exemplarisch zwischen Leipzig und K´lautern auf. Der Leipziger Stadtrat hat 70 Sitze, der Lautrer 58. Leipzig hat sechs mal soviel Einwohner wie Lautern.... Da hinkt so bissl mein Demokratieverständnis, wenn andererseits ständig Landtagswahlkreise im Zuschnitt geändert werden, damit pro Wahlkreis eine halbwegs vergleichbare Zahl an Wahlberechtigten erreicht wird. Der Kostenfaktor ist natürlich nicht zu bestreiten, aber gibt es tatsächlich Größenbeschränkungen von Kommunalparlamenten? --scif (Diskussion) 19:18, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das Kommunalrecht ist Ländersache. Die Regelung in NRW findet sich beispielsweise hier: Kommunalwahlrecht (Nordrhein-Westfalen). Antwort: Ja, das ist geregelt.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:29, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Was sind "Männer" gem. Art. 12a I GG?

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Kann jemand "mit Glied", der keine Lust hat, zum Standesamt(?) gehen und seinen Geschlechtseintrag auf "divers" ändern lassen, und das war's? ("Freiwilligkeit" ist relativ und variabel.) --95.116.11.149 00:41, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

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